Erziehungstipp Eltern dürfen Diskussion einseitig abbrechen

Fürth (dpa/tmn) - „Wer schreit, hat Unrecht“, heißt es. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Eltern müssen es nicht geduldig aushalten, wenn ihr Kind sie vor Wut anschreit.

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An diesem Punkt dürfen sie das Gespräch einseitig abbrechen und ankündigen: „Die nächste halbe Stunde bin ich nicht zum Reden bereit“, sagt Ulric Ritzer-Sachs von der Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.

Die Situation abzubrechen ist oft sinnvoller als die Diskussion zu Ende bringen zu wollen. Denn oft genug passiert es, dass das Elternteil zurückschreit, keiner mehr dem anderen zuhört und sich alles hochschaukelt.

Wichtig nach der kurzen Auszeit: Es liegt an den Erwachsenen, wieder den ersten Schritt zu machen und auf das Kind zuzugehen. Eltern dürfen nicht erwarten, dass Sohn oder Tochter die Initiative ergreifen.