Eltern dürfen Schulform für Kind selbst bestimmen
Magdeburg (dpa/tmn) - Wenn Schulen weniger Plätze als Bewerber haben, entscheiden Städte und Gemeinden oft per Losverfahren. Jedoch haben Eltern ein Recht darauf, die Schulform und damit den Bildungsweg für ihr Kind selbst zu bestimmen.
Nach einem Losverfahren darf ein Schüler nicht dazu gezwungen werden, anstelle einer Gesamtschule ein Gymnasium zu besuchen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden (Az.: 3 M 687/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Die Eltern eines Grundschülers hatten ihr Kind vor Beginn des Schuljahres an einer der beiden Integrierten Gesamtschulen der Stadt angemeldet. Da es mehr Anmeldungen gab, als Plätze an den beiden Schulen vorhanden waren, hatte die Stadt ein Losverfahren angewendet. Dabei erhielt der Junge keinen Platz in einer Gesamtschule, sondern in einem Gymnasium.
Die Eltern konnten in zwei Gerichtsinstanzen die Einschulung in einer der beiden Gesamtschulen durchsetzen. Nach dem Schulgesetz haben die Eltern laut der Richter die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Zwar könne der Schulträger bestimmen, dass es für verschiedene weiterführende Schulen Kapazitätsgrenzen gibt. Das dürfe aber nur der schulinternen Organisation dienen, beispielsweise um eine gleichmäßige Auslastung zu erreichen. Die elterliche Wahl der Schulform dürfe der Schulträger jedoch nicht beschränken.