Steuern und Sozialabgaben: Worauf Ferienjobber achten müssen
Berlin (dpa) - Wer einen Aushilfsjob sucht, hat in diesem Jahr gute Chancen: Viele Unternehmen brauchen in den Werksferien Schüler und Studenten. Wer sich das Taschengeld aufbessern will, muss allerdings einige Regeln und Vorschriften beachten.
Bierkisten stapeln, Ersatzteile sortieren, Gummibärchen gießen, in der Autoproduktion helfen: Angesichts der guten Konjunkturlage suchen Unternehmen in Deutschland tausende von Ferienjobbern. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa. Es gebe einen allgemeinen Trend zu mehr Ferienjobs, sagt Paul Ebsen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. „Gerade in der Zuliefer- und Fertigungsindustrie und im Gesundheitswesen sind Schüler und Studenten eine Entlastung für die wenigen Fachkräfte. Grund für die vielen Ferienjobs ist wohl die positive konjunkturelle Entwicklung“. Unternehmen griffen vor allem auf Schüler und Studenten zurück, weil sie mit Ihnen flexibel und kurzfristig Spitzen in der Produktion ausgleichen könnten.
Allerdings gelten einige Regeln. So darf nicht jeder auch jede Arbeit machen. Und manchmal werden Zahlungen fällig. Was zu beachten ist - ein Überblick für Ferienjobber.
Ab welchem Alter darf man arbeiten?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kindern bis zwölf Jahren, zu arbeiten. Laut Arbeitsagentur müssen sie mindestens 13 Jahre alt sein, wenn sie zum Beispiel Babysitten oder Zeitschriften und Werbeprospekte austragen wollen. In den Schulferien arbeiten dürfen Jugendliche erst mit 15 Jahren. Doch auch dann gilt eine Frist von höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr. Maximal darf am Tag acht Stunden und in der Woche 40 Stunden gearbeitet werden. Volljährige Schüler dürfen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.
Müssen Steuern gezahlt werden?
Das Bundesfinanzministerium erklärt dazu: „Auch Schüler und Studenten, die in den Ferien oder nebenher arbeiten, sind Arbeitnehmer und müssen für ihren Arbeitslohn grundsätzlich Steuern bezahlen.“ Das erledige der Arbeitgeber, indem er Lohnsteuer erhebt. Dazu hat er den Angaben nach zwei Möglichkeiten: Lohnsteuerermittlung nach der Lohnsteuerkarte oder Pauschalbesteuerung.
Werden Sozialabgaben fällig?
Damit vom Verdienst des Ferienjobs keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen, darf dieser laut Deutscher Rentenversicherung Baden-Württemberg höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage dauern. Die Höhe des Verdienstes ist dann unerheblich. Wer innerhalb eines Kalenderjahres mehr arbeitet, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist als Minijobber ebenfalls sozialversicherungsfrei.