Was Jugendliche beim Ferienjob beachten müssen

Berlin (dpa/tmn/infocom) - Viele Schüler nutzen die Sommerferien, um Geld zu verdienen. Doch beim Ferienjob gibt es so einiges zu beachten. Deshalb gibt es hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu Steuern, Sozialabgaben und Arbeitszeiten:

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche arbeiten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Unter 15 Jahren sind maximal zwei Stunden täglich erlaubt, allerdings auf leichtere Arbeiten beschränkt, also etwa Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nicht mehr als 8,5 Stunden täglich und nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Für den Nebenjob brauchen sie die Zustimmung ihrer Eltern.

Müssen Ferienjobber Sozialabgaben zahlen?

Ferienjobs sind oft auf wenige Wochen begrenzt, daher sind die meisten von Sozialabgaben befreit. Das ist dann anders, wenn der Job an mehr als 50 Tagen oder bei einer 5-Tage-Woche zwei Monate am Stück ausgeübt wird. Aufpassen sollten die Schüler, wenn es ihre letzten Schulferien sind: Schließt daran eine Ausbildung an, wird auch der Ferienjob sozialversicherungspflichtig.

Werden beim Ferienjob Steuern fällig?

Bringt der Job mehr als 900 Euro monatlichen Verdienst, müssen Schüler Steuern abführen. Diese können sie sich aber über die Einkommenssteuererklärung zurückholen, für die es keine Altersgrenze gibt. Günstig ist es, sich für den Ferienjob eine Lohnsteuerkarte zu besorgen. Damit werden die Steuern nach der entsprechenden Steuerklasse berechnet. Haben Jugendliche keine Lohnsteuerkarte, führen Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Steuern vom Bruttolohn an das Finanzamt ab. Der Schüler muss in dem Fall keine weiteren Erklärungen ans Finanzamt abgeben.

Was ist beim Kindergeld zu beachten?

Sind die Jugendlichen volljährig, sollte der Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf das Kindergeld beachtet werden. Denn bei sehr lukrativen Jobs kann dieser verloren gehen. Damit das nicht passiert, dürfen die jährlichen Einkünfte des Kindes 8004 Euro nicht übersteigen. Allerdings können von den Einnahmen noch Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.