Alltags-Mythen um Justitia
Viele Schilder und Regeln wie „Vorsicht bissiger Hund, Betreten auf eigene Gefahr“ haben keine rechtliche Relevanz.
Düsseldorf. "Eltern haften für ihre Kinder", "Vorsicht, bissiger Hund" oder "Umtausch nur von originalverpackter Ware". Solche und ähnliche Schilder dominieren unseren Alltag und damit auch unser Verhalten.
Doch einige dieser Warnungen und Hinweise haben keine rechtliche Bedeutung. "Die meisten Schilder, die irgendwo hängen, sind juristischer Unsinn. Die Leute fallen trotzdem darauf herein, und deshalb werden sie auch immer weiter dort hängen", erklärt der Rechtsanwalt Ralf Höcker aus Köln.
Schilder gelten nach Angaben des Kölner Rechtsanwalts nur, wenn sie die ohnehin bestehende Rechtslage korrekt wiedergeben oder wenn sie sich innerhalb eines rechtlichen Gestaltungsspielraums bewegen. Man könne zum Beispiel natürlich durch ein Schild "Betreten des Rasens verboten" anordnen, dass niemand das eigene Grundstück betreten darf.
Das Schild "Hier gilt die StVO (Straßenverkehrsordnung)" hingegen hat auf einem Privatgrundstück keine Bedeutung. "Kein Privatmann kann den Anwendungsbereich der StVO einfach mal so auf sein Privatgrundstück ausweiten", sagt der Anwalt.