Recht: Grillen ist erlaubt – aber nicht überall
Es gibt keine konkreten Regeln, deshalb landen immer wieder Fälle vor Gericht.
Düsseldorf. An diesem Wochenende werden in den Gärten oder auf den Balkons wieder die Grills aufgestellt. Allerdings: Rauch und Duft vom Grill mag vor seinem Fenster längst nicht jeder. Und so ist das Grillen vor Gericht ein heißes Thema.
"Die Lieblingsfrage der Leute ist, ob sie ein Recht auf Grillen haben", sagt der Rechtsanwalt Christoph Nestor vom Mieterverein Heidelberg. "Haben Sie nicht", lautet die Antwort.
"Bezüglich des Grillens gibt es im Miet- und Wohnungsrecht zwar keine konkreten Regeln", fügt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin hinzu. Aber es gibt zahllose Gerichtsentscheidungen. Das hilft bei der Rechtsfindung - macht es für Laien aber nicht leichter.
Zum Beispiel entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, dass ein Hauseigentümer nur am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, seinen Grill aufstellen und höchstens fünfmal im Jahr auf dem Holzkohlefeuer grillen darf (Az.: 2 ZBR 6/99).
"Da ist dem Gericht wohl der Kragen geplatzt", so lautet der Kommentar von Nestor zu dieser Entscheidung. Denn mit solch juristischer Anleitung plant wohl niemand seinen Grillabend.
Die Frage nach der zulässigen Häufigkeit muss sich aber stellen, wer einen Nachbarn hat, der sich gestört fühlt. Einmal im Monat, dreimal im Jahr - auch Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund kennt etliche Urteile zum Grillen. Doch das sei "alles ziemlicher Quatsch" und lasse sich nicht verallgemeinern.
Grundsätzlich gelte zunächst einmal das Gebot der Rücksichtnahme, sagt Sylvia Sonnemann vom Mieterverein Hamburg. Nachbarn sollten so miteinander leben, dass es für alle Parteien verträglich ist. Danach ist Grillen dann verboten, wenn es zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führt. Am Wort "Beeinträchtigung" scheiden sich allerdings die Geister.
Für Nestor liegt der Fall klar: "Beeinträchtigung" sei, wenn man Rauch einatmen müsse. "Du darfst den anderen nicht vollstinken." Rechtlich geht es allerdings "um Qualm, und nicht um Geruch", erklärt Ropertz. Das bedeutet: "Dem Vegetarier, dem von gegrilltem Schweinebauch übel wird, kann ich nicht helfen." Der Nachbar, dessen Wäsche permanent vom Grill eingeräuchert wird, hat das Recht auf seiner Seite.
Einen Vorschlag zur Güte macht der Rechtsanwalt Norbert Schönleber aus Köln: Viele Probleme ergeben sich nur, "weil es beim Grillen schnell, schnell gehen soll", sagt der Experte. Statt mit Unmengen von Spiritus zu arbeiten und das Grillgut in die Flammen zu legen, rät Schönleber zu mehr Geduld.
Richtig sei, den Grill rechtzeitig anzuzünden, nicht zu hoch abbrennen zu lassen und nur auf der Glut zu brutzeln. Das sei gesünder und produziere weniger Rauch.