Altersgerechtes Umbauen: Fördermöglichkeiten prüfen

Hannover (dpa/tmn) - Enge Türen, hohe Schwellen, viele Treppenstufen: Im Alter kann man in den eigenen vier Wänden auf viele Hindernisse stoßen. Doch damit muss man sich nicht abfinden. Für altersgerechte Umbauten gibt es Fördermöglichkeiten.

Fit und selbstbestimmt ins hohe Alter gehen und den Lebensabend nicht im Heim, sondern den eigenen vier Wänden verbringen - wer wünscht sich das nicht? Doch selbst bei guter Gesundheit wächst mit den Jahren die Gebrechlichkeit, man sieht und hört schlechter, verliert an Kraft oder hat Probleme beim Gehen. Manche Wohnung wird da zum Hindernisparcours. Die Lösung: ein altersgerechter Umbau.

„Es geht darum, das Wohnumfeld an die Einschränkungen, die im Alter auftreten, anzupassen, so dass der Betroffene möglichst lange komfortabel dort leben kann“, erklärt Katrin Hodler von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungsanpassung. Wichtig sei vor allem, Barrierefreiheit zu schaffen - sprich Schwellen zu beseitigen, Stufen durch Lift oder Rampe überwindbar zu machen und Türen so zu verbreitern, dass sie auch im Rollstuhl gut durchgängig sind.

Dazu kommen eine seniorengerechte Umgestaltung des Badezimmers mit ebenerdiger Dusche, Haltegriffen und eventuell einem Badewannenlift - und kleinere Maßnahmen wie das Anbringen von Lichtschaltern auf Sitzhöhe. All das ist nicht billig: „Alleine der Umbau eines Bades kann 10 000 bis 15 000 Euro kosten, und ein Treppenlift schlägt mit rund 10 000 Euro ebenfalls ordentlich zu Buche“, gibt Hodler zwei Beispiele.

Der Preis für eine Komplettsanierung nach altersgerechten Kriterien variiert je nach Ausgangssituation: Er kann moderat sein, jedoch auch im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich liegen. Soviel Geld aufzubringen ist für viele unmöglich. Da der Bedarf an altersgerechten Wohnungen mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen wächst, sind aber mittlerweile verschiedene Förderungen und Zuschüsse erhältlich.

So gewähren etwa die Pflegekassen Unterstützung in Höhe von bis zu 2557 Euro je Maßnahme. Auch von anderer Seite, etwa dem Sozialamt, dem Rehaträger oder den kommunalen Wohnungsbauförderungsstellen, werden oft Gelder zur Verfügung gestellt. Ist die maximale Fördersumme relativ niedrig, eignet sich die Finanzierungshilfe eher für Einzelmaßnahmen wie den Umbau einer Dusche.

„Will man die Wohnung komplett altersgerecht gestalten und hat kein ausreichendes Eigenkapital, benötigt man zusätzliche Mittel, zum Beispiel einen Kredit der Förderbank KfW“, erklärt Peter Burks, Autor eines Ratgebers zum altersgerechten Umbauen der Stiftung Warentest. Mit bis zu 50 000 Euro würden Maßnahmen durch das Programm „Altersgerecht Umbauen“ gefördert. Jedoch sei die Zahlung an strenge Standards gebunden: So müssten unter Umständen zentimetergenaue Vorgaben eingehalten werden, was häufig gar nicht möglich ist.

„Entspricht der fertige Umbau den Standards nicht - und das können Kleinigkeiten wie ein ungenauer Niveauausgleich sein - kann es sein, dass der Bauherr den Kredit am Ende doch nicht erhält“, warnt Burks. Als mögliche Alternative bietet sich das KfW-Programm „Wohnraum modernisieren“ an: Zwar ist hier der Zinssatz höher, doch das Programm ist nicht an so detaillierte Vorgaben gebunden und hat mit 100 000 Euro sogar eine höhere Fördersumme.

Kredit freilich bleibt Kredit - man weiß nicht, ob man ihn bekommt und muss sich überlegen, ob man ihn abzahlen kann. Da letzteres mit steigendem Alter unwahrscheinlicher wird, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Hausbank den Kredit nicht bewilligt. Ist man sicher, seinen Lebensabend zu Hause verbringen zu wollen, ist es daher gut, frühzeitig umzubauen.

In jedem Fall sollte man sich vor der altersgerechten Sanierung von einem Experten beraten lassen. Dieser kann genau ermitteln, welche Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll sind. „Manchmal kann man schon mit geringem Aufwand viel bewirken“, erklärt Irmtraud Swoboda vom Verband Privater Bauherren. So genüge es manchmal, die Möbel umzustellen, um einem Gehbehinderten die Fortbewegung in seiner Wohnung zu erleichtern.

„Wenn der Umbau hingegen so aufwendig ist, dass die Kosten komplett in den Himmel schießen, ist es oft sinnvoller, sich nach einer Wohnung umzusehen, die bereits altersgerecht ist“, sagt Swoboda. Dies gilt besonders, wenn man zur Miete wohnt, investiert man hier doch in fremdes Eigentum und hat im Fall des Auszugs kein Anrecht auf Rückvergütung der Kosten.

Will man dennoch umbauen, sollte man dies unbedingt in Absprache mit dem Eigentümer tun. Er kann zwar in der Regel kein Veto einlegen - außer in wenigen Ausnahmen, etwa bei denkmalgeschützten Häusern, haben Mieter rechtlich Anspruch auf altersgerechtes Wohnen - doch darf man auch nicht ohne seine Zustimmung loslegen. Abgesehen davon lohnt es oft nachzufragen: Viele Vermieter wollen ihre treuen Mieter behalten und beteiligen sich an den Kosten des Umbaus.

Service:

Stiftung Warentest: Altersgerecht umbauen, 208 Seiten, 19,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86851-004-1