Der Vermieter ist dann als Verwalter des Vermögens verpflichtet, gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen der Mieter abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung kann das Finanzamt die Höhe der dem Mieter zuzurechnenden Zinsen sowie die darauf entfallende Steuerlast feststellen.
Das Finanzamt hat aber auch die Möglichkeit, von einer gesonderten Feststellung dieser Einkünfte abzusehen und einen negativen Feststellungsbescheid zu erlassen. In diesem Fall muss der Vermieter den Mietern diesen Bescheid sowie die Steuerbescheinigung des Kreditinstituts, bei dem das Konto geführt wird, zur Verfügung stellen. Außerdem muss der Vermieter die Höhe der Zinsen und die Höhe der gezahlten Abgeltungsteuer mitteilen.