Auf dem Weg zur Raucher-Ecke verletzt: Schadenersatz?

München (dpa) - Raucher tun viel für eine Zigarette. Auch auf Krücken geht's vor die Tür. Einem Mann wurde das zum Verhängnis. Auf dem Weg zur Raucherecke stürzte er und verletzte sich. Nun verklagte er die Klinik, in der das Unglück geschah.

Keinen Schadenersatz bekommt ein Patient, der auf dem Weg zur Raucher-Ecke einer Klinik bei Schnee gestürzt war. Er scheiterte mit seiner Klage gegen die Reha-Einrichtung am Freitag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der 33-Jährige habe einen Verstoß der Klinik gegen ihre Verkehrssicherungspflicht nicht nachweisen können, begründete die Vorsitzende Richterin Maria Vavra die Entscheidung (Aktenzeichen: 1 U 1393/11).

Der Mann war Anfang 2010 nach einer Fersenbein-Operation sieben Wochen in der Rehabilitationsklinik, in deren Räumen Rauchverbot herrschte. Am letzten Abend seines Aufenthalts war der Kettenraucher an Krücken zur Raucher-Ecke des Gebäudes gehumpelt. Bei etwa fünf bis acht Zentimetern Schnee habe es ihm die Krücken weggezogen und er habe bei dem Sturz einen Riss der Achillessehne erlitten, erklärte der 33-Jährige. Mit einem Dauerschaden sei zu rechnen. Die Klinik mute ihren Patienten zu, zum Rauchen das Haus zu verlassen. Damit habe sie die Pflicht, für einen gefahrlosen Weg zum Rauchertreff zu sorgen, argumentierte er.

Wenn die Klinik gehbehinderte Patienten zum Tabakgenuss aus dem Haus schicke, habe sie „möglicherweise“ eine Räumpflicht, sagte Richterin Vavra. „Ein Klinikaufenthalt kann nicht dazu dienen, jemandem das Rauchen abzugewöhnen.“ Andererseits müsse ein auf Krücken angewiesener Patient „vielleicht“ auf den blauen Dunst verzichten, wenn er draußen Schnee sehe. In dem Fall widersprachen sich die Aussagen des Klägers und der Zeugen über den Zustand des Weges. Eine Zeugin beurteilte den Weg als „höchstens überzuckert“.