Bei Verdacht auf Falschgeld Scheine nicht weitergeben
Wiesbaden (dpa/tmn) - Ab dem 25. November werden die neuen 20-Euro-Scheine am Geldautomaten ausgegeben.
Sie gelten als sicherer denn je. Anders ihre Vorgänger - sie geraten oft als Blüten in den Umlauf.
Die neuen 20-Euro-Scheine haben zusätzliche Sicherheitsmerkmale wie ein Sichtfenster, das im Gegenlicht transparent erscheint und die Göttin Europa zeigt. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Derzeit befinden sich noch rund 3,3 Milliarden alte 20-Euro-Scheine im Umlauf - sie werden sukzessive durch die neuen Scheine ersetzt.
Doch der alte 20-Euro-Schein gilt als einer der am meisten gefälschten Geldscheine. Verbraucher sollten deshalb weiterhin genau hinsehen - auf Hologramme, Wasserzeichen und Glanzstreifen achten - damit sie kein Falschgeld erhalten. Wer unsicher ist, kann die Annahme einer Banknote verweigern.
Verbraucher, die befürchten, dass sich ein gefälschter Schein in ihrem Geldbeutel befindet, können bei ihrer Hausbank nachfragen. Das Bundeskriminalamt (BKA) informiert, was Verbraucher machen sollten, wenn sich der Verdacht auf Falschgeld bestätigt:
Wie kann man sich verhalten, wenn man Falschgeld erhalten hat?
Am besten rufen Betroffene die Polizei oder gehen direkt zur nächsten Polizeidienststelle. Dort können sie Hinweise abgeben. Diese können dabei helfen, den Fälschern auf die Spur zu kommen: Betroffene sollten sich deshalb das Gesicht der Person merken, von der sie den gefälschten Schein erhalten haben. Zusätzlich sollten sie - wenn vorhanden - das Kfz-Kennzeichen der Person notieren. Fingerabdrücke sind wichtige Spuren. Um sie auf dem gefälschten Schein zu sichern, sollten Betroffene die „Blüte“ in einen Briefumschlag stecken.
Bekommt man einen gefälschten Schein ersetzt?
Nein, dafür gibt es keine Entschädigung oder einen Ersatz. Deshalb sollten Verbraucher den Schein genau prüfen, bevor sie ihn annehmen.
Kann Falschgeld auch von Geldautomaten ausgegeben werden?
Grundsätzlich nicht. Denn die Geldautomaten werden nur mit von der Bundesbank geprüften Banknoten befüllt sowie mit Scheinen, die von bundesbankzertifizierten Maschinen geprüft wurden. Dazu haben sich die Kreditinstitute und Geldbearbeitungsunternehmen verpflichtet. Wird die Regelung eingehalten, kann also kein Falschgeld in die Geldausgabeautomaten gelangen. Für Automaten, bei denen Kunden Geld ein- oder auszahlen können, gilt: Sie verfügen über eine Prüftechnik, die von der Bundesbank zertifiziert ist. Diese verhindert, dass Falschgeld ausgegeben wird.