Ehrenamtliches Engagement: Unentgeltlich und riskant?

Potsdam/Hamburg (dpa/tmn) - Sich ehrenamtlich zu engagieren, kann viel Spaß machen. Doch was passiert bei einem Unfall? Wer übernimmt dann die Kosten? Solche Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden - am besten mit Hilfe des Vereins.

„Soll ich Übungsleiterin werden oder nicht?“ Seitdem die 29-jährige Ina Maier aus Hannover gefragt wurde, ob sie die Jugendvolleyballmannschaft ihres Vereins trainieren möchte, überlegt sie: „Was passiert, wenn ich einen Unfall habe? Oder wenn einem der Mädchen etwas passiert?“

Nach Angaben des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Freiwilligensurvey engagiert sich jeder dritte Deutsche ehrenamtlich. „Geht es um Versicherungen, wird aber schnell klar: Das ist eine Wissenschaft für sich“, sagt Silvia Schönke, von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Interessenten sollten sich daher frühzeitig informieren. „Besonders betroffen sind die Bereiche Unfall- und Haftpflichtschutz.“

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Risiken aus Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten sowie diverse ehrenamtliche Tätigkeiten ab. So sind laut Sozialgesetzbuch beispielsweise Ehrenamtliche in Rettungsunternehmen, in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder auch ehrenamtliche Übungsleiter abgesichert.

In vielen anderen Bereichen zu Hause und in der Freizeit greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aber nicht. Hier kann nur eine private Unfallversicherung schützen. Verbraucherschützerin Schönke rät: „Um auf Nummer sicher zu gehen, klären Sie in jedem Fall, ob Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind und welche Extra-Verträge bestehen.“ Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin schließt sich an: „Vereine sollten einen Beauftragten benennen, der für diese Fragen zuständig ist.“

Ohnehin empfiehlt der GDV Vereinen, sich sorgfältig um die Belange von Ehrenamtlichen zu kümmern. „Vereine und Organisationen, die Ehrenamtliche beschäftigen, sollten ihre freiwilligen Helfer von der Haftung für Schäden durch Fahrlässigkeit freistellen“, heißt es in der Broschüre „Sicherheit im Ehrenamt“. „Der Verein und seine Helfer sollten über eine Vereinshaftpflichtversicherung gesichert sein. Freiwillig Engagierte, die kein leitendes Amt im Verein bekleiden, sind in der Regel auch durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.“

Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg, fügt hinzu: „Bei Schäden am eigenen Fahrzeug, das für Vereinszwecke verwendet wird, ist eine Zusatzversicherung erforderlich.“ Doch auch hier gilt: Besser vorher nachfragen.

Grundsätzlich sind in den Vereins- oder Organisationshaftpflichtpolicen alle für den Verein Tätigen mitversichert. „Daneben haftet der Schädiger aber immer auch noch persönlich“, gibt Köster zu bedenken. Daher sei es für jeden Ehrenamtler beruhigend, wenn die eigene Haftpflichtversicherung auch die ehrenamtliche Tätigkeiten abdeckt.

Wer Freunden hilft, Kinder betreut oder sein handwerkliches Know-how unentgeltlich zur Verfügung stellt, muss nicht haften. „Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass der Auftraggeber den freiwilligen Helfer stillschweigend von der Haftung freistellt“, erläutert Rüter de Escobar. Dennoch sei eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. BDV-Berater Köster resümiert: „Schutz gegen eine Haftpflichtinanspruchnahme durch Dritte bietet die eigene gute Privat-Haftpflichtversicherung, soweit nicht der Verein über eine Sammelhaftpflicht verfügt.“ Bei einem Unfall helfe die Individual-Unfallversicherung.

Ina Müller jedenfalls hat sich entschieden: Sie wird die Nachwuchsmannschaft ihres Volleyballvereins trainieren. Dennoch hat sich die 29-Jährige vorher erkundigt: Ihr Verein hat eine Sammelversicherung. Dennoch hat sie zusätzlich auch privat eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Service:

Die Broschüre „Sicherheit im Ehrenamt - Gut gesichert Gutes tun“ der deutschen Versicherer beschreibt Haftungs- und Unfallrisiken im Ehrenamt. Sie kann kostenlos bestellt werden beim Informationszentrum „Zukunft klipp und klar“ (Telefon: 0800 7424375) oder im Internet heruntergeladen werden.

Fragen beantworten auch Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft: Infotelefon 0 800 6050404.

Eine weitere Anlaufstelle ist der Bundesverband deutscher Vereine und Verbände (BDVV), telefonisch erreichbar unter: +49 30 34787877.