Einkommensteuererklärung: Abgabefrist verlängern

Berlin (dpa/tmn) - Am 31. Mai endet die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler dazu verpflichtet ist. Kann der Termin nicht eingehalten werden, ist es möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen.

Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung bis zum 31. Dezember möglich. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Wird die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben und keine Fristverlängerung beantragt, kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 25 000 Euro festgesetzt werden. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, haben automatisch bis zum 31. Dezember des Jahres Zeit.