FSJ im Ausland: Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
Berlin (dpa/tmn) - Der Anspruch auf Kindergeld bleibt unter Umständen auch während eines Auslandsaufenthalts nach dem Abitur erhalten. Das gilt in der Regel, wenn das Kind etwa an einem freiwilligen sozialen Jahr teilnimmt, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Das Programm sollte im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gestaltet sein. Der Anspruch bleibt ebenfalls bestehen, wenn Jugendliche über ein „Erasmus+“-Programm ins Ausland gehen - dann berücksichtigt die Familienkasse allerdings höchstens eine Dauer von zwölf Monaten.
Anders sieht die Situation aus, wenn der Nachwuchs im Ausland ein „Work and Travel“-Programm absolviert, warnt Klocke. Der Grund dafür: Auch wenn das Programm Sprachkenntnisse und die Entwicklung der Persönlichkeit fördern kann, trägt ein solches Programm nicht dazu bei, dass der Jugendliche für einen Beruf ausgebildet wird.
„Die Eltern verlieren also in der Regel in einem solchen Fall den Anspruch auf Kindergeld“, erklärt Klocke. So entschieden auch die Richter des Bundesfinanzhofes in einem früheren Beschluss (Az.: III B 119/08). Es lohnt sich also, drauf zu achten, über welche Organisation der Nachwuchs ins Ausland gehen will, gibt Klocke zu Bedenken.
Grundsätzlich gilt: Kindergeld erhalten Familien in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Nachwuchses. Dafür muss das Kind in diesem Zeitraum aber eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren oder sich ernsthaft darum bemühen.