Garantiezins sinkt: Altersvorsorge gut überlegen
Berlin (dpa/tmn) - Neuverträge der Kapitallebensversicherung werden ab kommendem Jahr unattraktiver: Zum 1. Januar 2012 soll der Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent sinken. Verbraucher sollten sich den Abschluss einer Lebensversicherung gut überlegen.
Der Schritt kommt gut ein halbes Jahr später als bisher geplant: Das Bundesfinanzministerium in Berlin bestätigte am Dienstag (23.2.) eine Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2012. Angesichts dieser sollten Verbraucher eine Lebensversicherung nicht unüberlegt abschließen.
Klassische Kapitallebensversicherungen seien „unrentabel und intransparent“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Stattdessen sei es ratsam, Alternativen wie Riester-Renten oder die betriebliche Altersvorsorge ins Auge zu fassen.
Nach Ansicht des BdV droht 2011 eine „Jahresendrallye“, bei der Kunden vor dem Jahreswechsel dazu gedrängt werden sollen, schnell noch eine Lebensversicherung abzuschließen. Kunden sollten sich nicht von Versicherungsberatern unter Druck setzen lassen, erklärt Rudnik. „Eine klassische Lebensversicherung lohnt sich schon jetzt nicht mehr.“ Die tatsächliche Rendite liege bei solchen Policen oft nur bei 1,0 Prozent oder weniger. Zudem könnten Kunden meist nicht erkennen, wie viel der eingezahlten Beiträge tatsächlich angelegt werden. Bei guten Versicherern liege die Sparquote bei 90 Prozent, bei schlechteren bei etwa 70 Prozent, sagt Rudnik.
Das bedeutet: Zahlt ein Kunde monatlich 100 Euro ein, würden davon nach Abzug aller Kosten im schlechtesten Fall nur 70 Euro angelegt. Nur dieser Betrag werde mit dem Garantiezins verzinst. „Da kann sich jeder selber ausrechnen, was dabei herauskommt“, erklärt Rudnik. Zwar stellten die Versicherungsunternehmen auch Überschusszahlungen in Aussicht. Darauf könnten sich Kunden aber nicht verlassen.
Kunden, die bereits eine Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, empfiehlt Rudnik, dabei zu bleiben. Bei einem vorzeitigen Ausstieg machten Kunden in der Regel Verluste, da der Rückkaufwert meist nicht den eingezahlten Beiträgen entspreche. Für Verträge, die vor dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden, gebe es zudem einen steuerlichen Vorteil. Hier sei die ausgezahlte Kapitalabfindung steuerfrei. Bedingung sei dabei, dass die Beiträge mindestens fünf Jahre eingezahlt worden sind und die gesamte Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen habe.
Die Verzinsung von Lebensversicherungen setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: dem Garantiezins, der Überschussbeteiligung und dem Schlussüberschuss. Während der Garantiezins offiziell festgelegt wird, ist die Höhe der Überschussbeteiligung variabel. Sie hängt davon ab, wie viel Geld ein Versicherer mit seinen Kapitalanlagen erwirtschaften kann.