Waagen nicht immer genau: Kunden in Beweispflicht
Düsseldorf (dpa/tmn) - Ob 100 Gramm Schinken oder 10 Liter Benzin: Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass sie bekommen, wofür sie bezahlen. Doch nicht immer seien die Waagen im Supermarkt oder die Zapfsäulen genau, warnt ein Verbraucherschützer.
Möglichkeiten, Betrug zu erkennen, gibt es zwar wenige. Doch machtlos sind Verbraucher nicht. In der Regel seien Zapfsäulen an Tankstellen und Waagen im Einzelhandel geeicht, erklärte Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das heißt: Die Richtigkeit der gemessenen Mengenangabe ist amtlich geprüft. Dennoch komme es immer wieder vor, dass Kunden zu wenig für ihr Geld bekommen. „Das Problem ist: Sie müssen das auch beweisen können“, sagte er. „Bei ein paar Tropfen Benzin kann dieser Nachweis schon schwierig werden.“
Auch die 150 Gramm Käse aus dem Supermarkt könnten zu Hause nicht einfach nachgewogen werden. „Haushaltswaagen sind in der Regel nicht geeicht.“ Außerdem seien gewisse Messtoleranzen bei den geeichten Geräten durchaus zulässig.
Kunden sollten dennoch wachsam sein, rät Tryba. An Tankstellen etwa sei an den Zapfsäulen ein Siegel des Eichamtes angebracht. Anhand dieses Siegels könnten Autofahrer erkennen, ob eine Zapfsäule noch geeicht ist oder nicht. „Wenn der Zeitraum abgelaufen ist, können Sie sich an das zuständige Eichamt wenden.“
Im Supermarkt hätten Kunden meist keine Möglichkeit, Eichsiegel direkt zu überprüfen, sagte Tryba. So könne die Waage hinter der Theke in der Regel nicht inspiziert werden. Dennoch könnten Kunden auch hier ungenaue Messergebnisse feststellen. „In jedem Supermarkt gibt es Kontrollwaagen“, erklärte der Verbraucherschützer. Dort könnte das Gewicht der abgewogenen Waren überprüft werden. „Das ist zumindest ein Anhaltspunkt.“
Auch sollten Kunden darauf achten, dass Plastikgefäße für Salate oder Oliven nicht mitgewogen werden. „Das kann unter Umständen teuer werden“, sagte Tryba. Die Waage sollte also immer auf Null gestellt werden, nachdem das leere Gefäß darauf gestellt wurde. Bei besonders schweren Abweichungen hätten Kunden zudem immer die Möglichkeit, die Fälle zu melden - zunächst beim Marktleiter, eventuell auch beim zuständigen Eichamt.