Geliefertes Essen: Kalte Pizza muss man nicht annehmen

Kiel (dpa/tmn) - Wer beim Lieferservice ein warmes Gericht bestellt, kann erwarten, dass die Speisen ausreichend heiß geliefert werden. Bringt der Lieferant beispielsweise eine kalte Pizza, muss man diese nicht annehmen.

Geliefertes Essen: Kalte Pizza muss man nicht annehmen
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Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin.

Haben die Speisen nicht die gewünschte Temperatur, können Verbraucher alternativ einen Preisnachlass mit dem Lieferanten aushandeln. Dafür sollten sie die Temperatur aber prüfen, solange der Lieferant noch anwesend ist, raten die Verbraucherschützer. Sonst könnte die Beweisführung schwierig werden. Das gilt auch für falsche Lieferungen. Sie sollte man sofort reklamieren und gegebenenfalls eine neue Lieferung fordern.