Gericht: Sieben Monate Ehe zu wenig für Rente
Darmstadt (dpa) - Ein Witwer hat sieben Monate nach der Hochzeit keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. So hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt geurteilt.
Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht kein Rentenanspruch für die Witwe oder den Witwer. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Den Anspruch gebe es nur, wenn besondere Umstände eine sogenannte Versorgungsehe widerlegten. Das sei hier aber nicht der Fall (Az.: L 2 R 140/13).
Geklagt hatte ein Mann aus Frankfurt. Im Juni 2008 hatte er seine schwer krebskranke langjährige Partnerin geheiratet. Sieben Monate später starb sie. Die Rentenversicherung lehnte es ab, dem Mann Witwerrente zu zahlen. Eine Versorgungsehe - also eine Heirat, die Hinterbliebenengeld sichern soll - sei nicht widerlegt worden. Der Witwer argumentierte dagegen, der Tod sei zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht absehbar gewesen. Zudem habe er mehr als 20 Jahre mit seiner Frau zusammengelebt und man habe schon früher heiraten wollen.
Die Richter gaben aber der Versicherung Recht. Die Frau sei unheilbar krank gewesen und habe eine Lebenserwartung von unter einem Jahr gehabt. Dies habe das Paar gewusst. Das Urteil ist rechtskräftig.