Geschenke an Geschäftspartner begrenzt steuerlich absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Unternehmer können die Kosten für Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner steuerlich geltend machen. Das gilt aber nur, wenn die Geschenke einen gewissen Betrag nicht überschreiten.

Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.

Die Ausgaben für Geschenke werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn der Wert pro Jahr und Beschenktem insgesamt nicht mehr als 35 Euro beträgt. Das teilt die Bundessteuerberaterkammer mit. Wichtig zu beachten: Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze. Wird die Grenze überschritten, entfällt der steuerliche Abzug völlig.

Nicht auf den Geschenkwert angerechnet werden in der Regel die Verpackung und eventuell anfallende Versandkosten. Der Geschenkanlass ist nicht festgelegt, aber es muss für die jeweilige Zuwendung eine betriebliche Veranlassung geben. Daher sind rein persönliche Geschenke, bei denen es keine Verbindung zu dem Beruf oder dem Betrieb des Schenkers gibt, steuerrechtlich nicht zu beachten.