Günstiger als ein Prozess - Schlichtung löst Anwalt-Streit

Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Rechtsstreit verliert, sucht die Schuld oft bei seinem Anwalt. Viele Mandanten sehen gar nicht ein, für eine Niederlage auch noch zahlen zu müssen. Dann können sie sich einen Schlichter suchen.

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Die Beziehung zwischen Mandant und Anwalt kann kompliziert sein. „Selbst ein Erfolg vor Gericht ist keine Garantie für ein gutes Verhältnis“, sagt Sylvia Ruge, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin. „Mandanten neigen dann oft dazu, die Rolle des Anwaltes kleinzureden - so als sei der positive Ausgang des Prozesses reine Formsache gewesen.“

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Immer wenn es ums Geld geht, können sich unzufriedene Mandanten kostenfrei an die 2011 eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Sie wird unter dem Dach der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betrieben. Vom 1. September an übernimmt Monika Nöhre, zuvor Präsidentin des Kammergerichtes Berlin, die Nachfolge der bisherigen Schlichterin Renate Jaeger. Seit Frühjahr 2014 schlichtet der ehemalige Verwaltungsrichter Wolfgang Sailer als Vertreter einen Teil der Fälle.

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„Da unsere Schlichterin selbst nie Anwältin war, kann sie Fälle neutral bewerten und versuchen, unbürokratische Lösungen zu finden“, sagt Geschäftsführerin Ruge. Diese Distanz zur Anwaltschaft sei es auch, die die Schlichtungsstelle in Berlin von denen der regionalen Rechtsanwaltskammern unterscheidet. An diese können sich Mandanten im Streitfall ebenfalls wenden.

„Auch wir bieten gemäß unserer gesetzlichen Aufgabe Schlichtungen an“, erklärt Hartmut Scharmer, Hauptgeschäftsführer der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Hamburg. „Meist geht es um die Gebührenrechnung. Hier machen wir einen Vergleichsvorschlag - oder erklären dem Mandanten einfach seine Rechnung.“ Dies sei auch im Rahmen einer 14-tägig stattfinden Bürgersprechstunde möglich. Stehe dagegen die Qualität der anwaltlichen Leistung infrage, würden unzufriedene Mandanten an die Schlichtungsstelle in Berlin verwiesen.

„Hat jemand bereits eine Schlichtung bei einer regionalen Kammer durchlaufen oder ist sogar gegen seinen Anwalt vor Gericht gezogen, können wir laut Satzung nicht mehr eingreifen“, stellt Sylvia Ruge klar. Habe der Mandant dagegen wegen einer nicht bezahlten Rechnung einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, sei dies noch möglich.

Das Verfahren ist freiwillig und kommt nur für Streitigkeiten bis maximal 15 000 Euro infrage. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Streit tatsächlich um Honorar oder Schadenersatz dreht. Außerdem muss sich der Mandant deshalb bereits erfolglos an seinen Anwalt gewandt haben. Scheitert die Schlichtung, steht den Beteiligten der Gang vor Gericht offen.

Der Schlichtungsvorschlag ist nur verbindlich, wenn ihn beide Parteien ausdrücklich akzeptieren. Das war 2014 nur bei etwas mehr als der Hälfte der Vorschläge der Fall. Insgesamt gab es 104 erfolgreiche Schlichtungen - auf die Zahl der Anträge bezogen etwas mehr als zehn Prozent.

Wer erst gar keinen Streit mit seinem Anwalt riskieren will, sollte ein paar Regeln befolgen. „Probleme lassen sich fast immer auf fehlende oder unzureichende Kommunikation zurückführen“, erklärt Julia Rehberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. So wüssten viele Mandanten nicht, dass sich die Anwaltsgebühren am Streitwert bemessen. „Geht es dann etwa im Zusammenhang mit einem Erbfall um eine Immobilie, kann die Sache sehr schnell teuer werden.“

Rehberg empfiehlt deshalb, den Anwalt gleich bei der Erstberatung konkret auf die zu erwartenden Kosten anzusprechen. Dieser wird dann zumindest Anhaltspunkte liefern. „Gerade bei hohen Streitwerten kann es dann günstiger sein, den Anwalt nicht nach den üblichen Sätzen, sondern nach Stunden zu bezahlen.“ Dafür müssten beide Seiten eine schriftliche Vereinbarung treffen. „Tauchen dann doch Probleme auf, sollte der Mandant zuerst versuchen, vernünftig mit dem Anwalt zu reden. Hilft das nicht, ist ein Schlichtungsverfahren eine sehr sinnvolle Sache.“