Kein Schmerzensgeld bei Knochenstücken im Hackfleisch
Kleve (dpa/tmn) - Da beißt man genüsslich in sein Hackfleischbrötchen - und dann das. Beim Kauen erwischt man ein Knochenstück und bricht sich den Zahn heraus. Das tut weh. Auf Schmerzensgeld braucht man aber nicht zu hoffen.
Wer beim Verzehr von Hackfleisch auf kleine Knochenstücke beißt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Kleve. Denn nach Auffassung des Gerichts muss ein Käufer mit solchen Knochenstückchen ebenso rechnen wie beispielsweise mit Resten eines Obstkerns in Kirschmarmelade (Aktenzeichen: 5 S 47/11).
Das Gericht wies damit die Klage eines Verbrauchers ab, der beim Verzehr von Hackfleisch angeblich auf kleine Knochenstücke gebissen. Dabei sei ihm ein Stück des Zahns herausgebrochen. Der Hersteller müsse ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die Richter winkten jedoch ab: Knochen- und Knorpelstückchen seien im Hackfleisch keine Fremdkörper, sondern könnten bei der industriellen Trennung von Fleisch und Knochen durchaus auftreten. Sie sollten zwar nicht im Fleisch enthalten sein, ließen sich aber auch nicht immer vermeiden.