Betroffene Kunden sollten daher eine Kündigung gut prüfen.
Ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, sollten Kunden die Bausparkasse darauf hinweisen, dass sie sich alle Rechte vorbehalten, raten die Verbraucherschützer. Stellt ein Gericht später fest, dass die Kündigung unrechtmäßig war, können Betroffene von der Bausparkasse Schadenersatz verlangen.
Bausparkassen legen den Kündigungsschreiben an ihre Kunden häufig einen separaten Auszahlungsauftrag bei, der unterschrieben zurückgeschickt werden soll. Wer an seinem Vertrag festhalten will, sollte das Dokument nicht unterschreiben. Stattdessen ist es ratsam, der Bausparkasse mitzuteilen, dass das Bauspardarlehen später in Anspruch genommen werden soll.