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Mängel bei Bankberatungs-Protokollen

Wichtige Tipps für das Gespräch über die richtige Geldanlage.

Berlin. Bankkunden können sich laut einer Untersuchung der Verbraucherzentralen oft nicht auf die vorgeschriebenen Protokolle über Anlageberatungen verlassen. In 20 Prozent der Fälle wurde trotz gesetzlicher Verpflichtung gar keine Aufzeichnung ausgehändigt, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte.

Ausgewertet wurden 50 Gespräche in 50 Geldinstituten. Kein Institut habe das Risiko, das hinnehmbar wäre, treffend notiert. In 40 Prozent der Fälle sollten Kunden unterschreiben, obwohl es nur der Berater muss.

Doch wie sollen die Kunden mit den Beratungsprotokollen umgehen? Im Folgenden wichtige Tipps:

Mitschreiben: Zwar ist es Aufgabe der Banken, das Beratungsprotokoll anzufertigen. „Allerdings können auch Verbraucher Notizen von dem Gespräch mit dem Anlageberater machen oder sogar ein Tonbandgerät mitlaufen lassen“, empfiehlt Verbraucherschützer Nauhauser. Während des Gesprächs sollten sich die Kunden zudem genau über Vor- und Nachteile sowie über die Kosten der angebotenen Anlagen aufklären lassen. Die eigenen Notizen sollten dann dem Berater vorgelegt werden. „Dieser zeichnet das dann idealerweise ab“, sagt Nauhauser. Es könne auch ein Zeuge mitgenommen werden.

Angaben kontrollieren: Nach dem Ende einer Beratung sollten Anleger auf jeden Fall einen kritischen Blick auf das Protokoll werfen. Denn die Angaben sollten vollständig sein und auch den Tatsachen entsprechen, so Verbraucherschützer Nauhauser.

Nachbesserungen verlangen: Fehlende Angaben, Textbausteine oder unverständliche Formulierungen sollten Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Kunden sollten sich nicht scheuen, missverständliche Passagen streichen zu lassen. Fehlende Angaben könnten ergänzt werden.

Nicht unterschreiben: Beratungsprotokolle können in einem Rechtsstreit ein großes Gewicht bekommen. Bei der Bewertung der Anlageberatung sei das Dokument eine für Richter wichtige Grundlage. „Man sollte das Papier nicht unterschreiben“, empfiehlt Anlegeranwalt Julius Reiter aus Düsseldorf. Denn so würden Anleger bestätigen, dass alle Angaben im Protokoll der Wahrheit entsprechen. „Das kann dann gegen den Anleger verwendet werden.“