Pflege von Angehörigen erhöht die Rente

Berlin (dpa/tmn) - Wer mindestens 14 Stunden die Woche einen Angehörigen pflegt, hat einen Anspruch auf eine Renten-Zuzahlung durch die Pflegekasse. Eine berufliche Tätigkeit des Pflegenden darf dabei aber einen Umfang von 30 Wochenstunden nicht überschreiten.

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Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann oft nur noch eingeschränkt arbeiten. Damit dadurch keine Nachteile für die spätere Rente entstehen, zahlt die Pflegekasse Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Darauf weist die Rentenversicherung Bund hin. Die Voraussetzung: Die Pflege hat einen Umfang von mindestens 14 Stunden pro Woche. Werden mehrere Personen gepflegt, können die einzelnen Pflegezeiten zusammengerechnet werden. Eine neben der Pflege ausgeübte Tätigkeit darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten.

Je nach Dauer der wöchentlichen Pflege und in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Beiträge zwischen 118 und 418 Euro im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich dadurch die monatliche Rente um 7 bis 22 Euro. Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung prüft die Pflegekasse. Die hierfür notwendigen Angaben erfragt sie beim Pflegenden.

Weitere Informationen: In der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ finden sich weitere Informationen. Sie steht hier kostenlos im Internet zur Verfügung oder kann am gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800/10 00 48 00 bestellt werden.