Rechtsschutzklauseln unwirksam: Versicherte bekommen Geld zurück

Karlsruhe (dpa/tmn) - Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln von Rechtsschutzversicherungen für ungültig erklärt. Einige Versicherte, denen der Rechtsschutz bei Klagen in Zusammenhang mit Kapitalanlagen verwehrt wurde, bekommen jetzt Geld zurück.

Die sogenannten Effektenklauseln zahlreicher Rechtsschutzversicherungen sind zu unklar formuliert und damit unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (8. Mai) entschieden. Der Kunde könne kaum verstehen, was genau im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Aktien oder Fonds überhaupt versichert sei und was nicht, hieß es. Von dem Urteil sind neben zahlreichen Anlegern auch Geschädigte der Lehman-Pleite betroffen. (Az.: IV ZR 84/12)

Zahlreiche Versicherer dürfen diese Klauseln jetzt nicht mehr verwenden, sondern müssen neue Formulierungen finden. 2009 hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anderslautende Musterklauseln aufgelegt, die nach Angaben des Verbandes bisher nicht alle Unternehmen übernommen haben.

Der BGH gab mit seinem Urteil der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) mit ihrer Klage gegen zwei Rechtschutzversicherungen recht. Die Klauseln sahen keinen Deckungsschutz für Klagen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von „Effekten“ vor - also Aktien, Anleihen oder anderen Kaptalanlagen wie Immobilienfonds.

Zahlreiche Anleger, deren Lehman-Zertifikate im Zuge der Pleite der US-Bank Lehman Brothers wertlos geworden waren, hatten nach Angaben des BGH mit Hinweis auf diese Klauseln keinen Rechtsschutz bekommen. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Dennoch dürften nur noch in Ausnahmefällen Lehman-Geschädigte von dem BGH-Urteil profitieren, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW.

Betroffene, die in ihrem Rechtsschutzvertrag eine solche Effektenklausel haben, sollten ihren Versicherer anschreiben, rät Feck. „Das aktuelle Urteil gilt auch für bereits abgeschlossene Verfahren.“

Versicherte, die in der Vergangenheit in solchen Fällen schon geklagt haben und Anwalts- sowie Gerichtskosten trotz Rechtsschutzversicherung selber tragen mussten, sollten sich jetzt ebenfalls an das Versicherungsunternehmen wenden. Die Kosten für Anwalt und Gericht können sie nach Fecks Ansicht nach dem BGH-Urteil zurückverlangen. „Je nach Anlagesumme kommen da ja schon ein paar Tausend Euro zusammen.“ Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stelle dafür in den kommenden Tagen voraussichtlich einen Musterbrief online.

Die neuen Formulierungen müssen deutlicher machen, für welche Klagen kein Deckungsschutz besteht. Für das Wort Effekte nutzten sie künftig voraussichtlich das Wort Wertpapiere, sagt Feck. Für Kapitalanlagemodelle stehe künftig voraussichtlich Beteiligung im Vertrag. Darauf sollten Verbraucher bei Vertragsabschluss künftig achten.