Risiko Schwarzarbeit - BGH-Urteil mit weitreichenden Folgen
Karlsruhe (dpa) - Schwarzarbeit ist illegal. Wer das riskiert, macht sich nicht nur strafbar. Er hat auch keine vertraglichen Ansprüche mehr, kann nichts fordern, nichts einklagen. Schwarzarbeit ist jetzt geächtet.
Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Entlohnung ihrer Arbeit, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (10. April) entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Handwerkbetriebs aus Schleswig-Holstein ab, der seinen Restlohn eingefordert hatte. Ob Handwerker, Putzhilfe oder Babysitter: Wer sich künftig auf Schwarzarbeit einlässt, geht damit ein großes Risiko ein. Das gilt für Auftraggeber wie für den Beauftragten gleichermaßen. Die wichtigsten Fragen:
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn Löhne oder Honorare nicht versteuert werden. Das Geld wird dann zumeist in bar gezahlt, an das Finanzamt wird keine Steuer abgeführt. Von Schwarzarbeit spricht man auch, wenn Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt werden.
Wo fängt sie an?
Nachbarn oder Freunde unterstützen sich oft. Auf das Baby aufpassen oder den Rasen mähen - das ist laut Rechtsanwalt Reinhard Schütte aus Wiesbaden meist unproblematisch: „Solange der Helfer dafür nur ein Trinkgeld bekommt, ist das in Ordnung.“ Entscheidend sei auch die Frage: „Will ich Gewinn erzielen oder nicht?“ Unterstütze ein Nachbar einen Bauherren beim Hausbau, sei es unproblematisch, wenn dieser dafür zum Grillabend eingeladen werde. „Bezahlt der Bauherr seine Helfer aber, kann das schnell Schwarzarbeit sein“, sagt Schütte. Es komme auch darauf an, wie oft die Hilfe in Anspruch genommen wird. Wenn etwa die Erzieherin aus der Nachbarschaft regelmäßig auf Kinder aufpasse, könne das problematisch sein. Wenn das nur ab und zu passiere, sei es hingegen okay.
Welche Konsequenzen hat Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit kostet den Staat Milliarden und ist verboten. Nach dem „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ von 2004“ ist Schwarzarbeit strafbar. Wer also wie in dem vom BGH entschiedenen Fall schwarz Elektroinstallationen in einem Haus vornimmt, dem droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialabgaben. Arbeitet ein Hartz-IV-Empfänger schwarz, droht ihm eine Strafe wegen Sozialbetruges.
Was bedeutet das Urteil fürVerträge zwischen AuftraggebernundBeauftragten?
Ihr Vertrag über die vereinbarte Schwarzarbeit ist unwirksam. Denn er verstößt gegen das Gesetz. Selbst wenn nur ein Teil des vereinbarten Lohns schwarz bezahlt werden soll wie in dem vom BGH entschiedenen Fall, ist dem Urteil zufolge sogar der ganze Vertrag unwirksam und nicht nur der „schwarze“ Teil.
Welche Konsequenzen hat das für die Beteiligten?
Aus dem Vertrag kann der Handwerker keinen Anspruch auf Bezahlung herleiten. Darüber hinaus hat der Schwarzarbeiter dem BGH-Urteil zufolge keinerlei Ansprüche darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt wird.
Ist es nicht ungerecht? Der Auftraggeber kann so eine Leistung erhalten, ohne sie bezahlen zu müssen.
Das hat sich der BGH auch gefragt. Die Juristen sagen „unbillig“ dazu. Doch für den Vorsitzenden Richter Rolf Richter Kniffka war die Antwort an die Beteiligten klar: „Ihr stellt euch außerhalb des Gesetzes.“ Dann fänden auch keine „Billigkeitserwägungen“ statt.
Und was ist bei Pfusch? Hat man da wenigstens Ansprüche?
Nein. Der BGH hat vergangenen August entschieden, dass der Auftraggeber bei schwarz ausgeführten Arbeit keine Gewährleistungsansprüche hat. Das heißt er kann dann etwa keine Nachbesserung verlangen.