Schadensersatz: Anzeige verhindert Verjährung
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Schon die bloße Anzeige von Schadenersatzansprüchen bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung verhindert eine Verjährung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Nach dem Richterspruch sind an die Schadensanzeige keine besonderen inhaltlichen Anforderungen zu stellen. Vielmehr genüge es, wenn zunächst ohne Detailangaben deutlich wird, dass es um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geht (Aktenzeichen: 22 W 68/10).
Der Kläger hatte bei einem Verkehrsunfall im September 2003 erhebliche Verletzungen erlitten. Im Februar 2006 machte er mit einem Schreiben seines Anwalts Schadenersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend, ohne den Schaden allerdings näher im Detail darzulegen. Die Versicherung traf keine Entscheidung. Erst im Dezember 2009 erhob er schließlich Klage, der die Versicherung entgegenhielt, die dreijährige Verjährungsfrist sei längst abgelaufen. Das OLG ließ diesen Einwand aber nicht gelten.