Schneller raus aus Schulden: Änderung im Insolvenzrecht gebilligt

Berlin (dpa) - Überschuldete Verbraucher und Firmengründer sollen schneller als bisher die Chance zum wirtschaftlichen Neuanfang bekommen. Der Bundesrat billigte dazu eine gesetzliche Regelung.

Der Bundesrat hat am Freitag (7. Juni) eine Änderung im Insolventrecht gebilligt. So können sich Betroffene künftig schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - vorausgesetzt, dass sie zumindest 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen haben. Die Neuregelung gilt für alle Verfahren, die nach dem 30. Juni 2014 beantragt werden.