Weg frei für Behördengänge per Mail: Was bedeutet das?
Berlin (dpa) - Kindergeld oder Bafög beantragen, am neuen Wohnsitz anmelden, den Rentenbescheid ansehen: Ab nächstem Jahr können Bürger manche Behördengänge auch digital erledigen. Der Bundesrat stimmte am Freitag (7.
Juni) dem E-Government-Gesetz zu.
Was ändert sich?
Bundesbehörden müssen ab 2014 einen elektronischen Kontaktweg anbieten. Eine E-Mail-Adresse haben die meisten bereits. Nun soll ein sicherer digitaler Kommunikationskanal dazukommen, über den Bürger Behördengänge erledigen und wichtige Dokumente versenden können. Dafür schreibt die Bundesregierung vor, dass Bundesbehörden online eine Identifikation mit den elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises und eine De-Mail-Adresse anbieten. Dieses Mailformat soll die sichere Kommunikation garantieren.
Können so künftig alle Behördengänge digital erledigt werden?
Nein. Denn das Gesetz gilt zunächst nur für die Bundesbehörden. Landes- und Kommunalbehörden sind lediglich verpflichtet, Dokumente elektronisch entgegen zu nehmen und digitale Bezahlmöglichkeiten anzubieten. Doch die weitaus meisten Behördenkontakte haben Bürger mit ihren lokalen und kommunalen Ämtern. Müllabfuhr, Meldebehörde oder Standesamt sind nicht direkt an die neuen Regeln gebunden. Ob und wie die Bundesländer die Vorstellungen der Bundesregierung umsetzen, ist noch vollkommen offen. Das Bundesinnenministerium erhofft sich eine Signalwirkung.
Was brauche ich, um digital aufs Amt zu gehen?
Zur Versendung sensibler Daten an Behörden sieht das E-Government-Gesetz die De-Mail vor. Das ist ein spezieller E-Mail-Dienst, der unter anderem von der Deutschen Telekom und 1&1 angeboten wird. Dazu muss man sich gesondert anmelden und seinen Personalausweis vorlegen. Dann funktioniert die De-Mail für Nutzer so ähnlich wie andere Web-Maildienste auch: Man loggt sich auf der entsprechenden Webseite ein und kann von dort verschlüsselte Nachrichten verschicken und empfangen.
Wieso gab es darum Streit?
Der Streit um die De-Mail schwelt seit längerem. Die Computerkenner vom Chaos Computer Club (CCC) halten sie für ein gescheitertes Projekt, weil die Mails werden nicht von Anfang bis Ende vollständig verschlüsselt werden. Die Anbieter entschlüsseln die Nachricht auf halbem Weg für einen Sekundenbruchteil, um zu kontrollieren, ob damit Computerschädlinge verschickt werden. Für die Hacker vom CCC ist das eine inakzeptable Sicherheitslücke. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die fehlende durchgehende Verschlüsselung. Die Anbieter halten dagegen: Es werde alles dafür getan, dass die De-Mail sicher sei. Sie verweisen auf die hohen Sicherheitsstandards in ihren Rechenzentren. Das Bundesinnenministerium meint, die vom CCC vorgeschlagenen Verschlüsselungstechniken würden Normalnutzer überfordern. Wer seine De-Mails durchgehend verschlüsseln will, kann das allerdings mit zusätzlichen Computerprogrammen tun.
Was sieht das Gesetz außerdem vor?
Behördengänge per Mail sind nur der Anfang: Mit dem E-Government-Gesetz soll die Verwaltung grundlegend modernisiert und ins Computerzeitalter gebracht werden. Bürger sollen im Internet den Bearbeitungsstand ihrer Anfragen und aktuelle Ansprechpartner einsehen können. Bundesbehörden sollen bis 2020 ihre Akten elektronisch führen - eine Umstellung für viele Behörden, in denen Akten noch größtenteils auf Papier geführt werden. Im Zuge der Digitalisierung soll auch überprüft werden, ob jede Beantragung mit der eigenhändigen Unterschrift bestätigt werden muss, oder ob diese Regel bei einfachen Verwaltungsakten wie dem Bestellen einer Mülltonne wegfallen kann. Dann könnten solche Vorgänge auch formlos am Telefon geregelt werden.