Solarzellenhersteller pleite: Bei Mängeln an Händler wenden

Düsseldorf (dpa/tmn) - Derzeit sind viele Solarzellenhersteller in Schwierigkeiten - damit sind auch die Garantieansprüche von Kunden bedroht. Bei Problemen sollten sie sich am besten an den Installateur wenden.

Geht ein Hersteller von Solarzellen pleite, könnten die Garantien mitunter verfallen, erklärt Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Kunden haben aber weiter Anspruch auf eine Beseitigung von Mängeln, wenn für die Anlage noch die gesetzliche Gewährleistung des Händlers gilt. Sie beträgt zwei Jahre bei Solarzellen, die auf dem Dach montiert sind, und fünf Jahre bei den meisten Anlagen, die in das Dach integriert sind.

„Wenn innerhalb der Gewährleistungszeit Probleme auftreten, sollte man auf jeden Fall den Installateur ansprechen“, rät Schneidewindt. Denn dieser sei in dieser Zeit verpflichtet, Mängel zu beseitigen. Ist die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ist der Installateur nicht mehr haftbar. Dann gilt die Garantie des Herstellers. Bei Photovoltaikanlagen geben die Hersteller meist eine Produktgarantie für 10 bis 12 Jahre. Außerdem wird eine bestimmt Leistungsfähigkeit für bis zu 30 Jahre garantiert. Ist der Modulhersteller pleite und das Unternehmen wurde aufgelöst, greift diese Garantie nicht mehr.

Ist eine andere Firma bei dem insolventen Unternehmen eingestiegen, stellt sich die Frage, welche Geschäftsbereiche der Käufer übernimmt. Das muss dann Fall von Fall überprüft werden. „Insofern kann man schon festhalten, dass bei der Insolvenz die Garantie in Gefahr ist.“

Am Dienstag (3.4.) hat der einst weltgrößte Solarzellenhersteller Q-Cells die Insolvenz beantragt. Damit wurde die Firma nach Solarhybrid, Solar Millennium und Solon das vierte größere deutsche Unternehmen in der Solarbranche, das pleitegegangen ist. Um seine Finanzierung kämpft zur Zeit auch das Photovoltaik-Unternehmen Phoenix Solar. Einer der Hauptgründe ist der große Preisdruck der asiatischen Konkurrenten.