Supermarkt darf unberechtigt parkende Autos entfernen lassen

Karlsruhe (dpa/tmn) - Supermarktparkplätze sind in der Regel den Kunden vorbehalten. Parken Fahrer dort unberechtigt, müssen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe damit rechnen, dass ihr Auto abgeschleppt wird.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, über das die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ berichtet. Nach dem Richterspruch gilt dies insbesondere, wenn auf Hinweistafeln ausdrücklich auf diese Folge aufmerksam gemacht wird. Der Autofahrer könne dann nicht geltend machen, er habe nicht mit dem Abschleppen rechnen müssen (Aktenzeichen: V ZR 30/11).

Der BGH wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeughalters ab. Der Kläger wollte als sogenannte Nutzungsausfallentschädigung von dem Betreiber eines Supermarktes rund 3800 Euro erstattet haben. Er hatte seinen Pkw unbefugt auf dem Parkplatz des Marktes abgestellt. Als er sich weigerte, die angefallenen Abschleppkosten zu bezahlen, weigerte sich das Abschleppunternehmen seinerseits, ihm den Standort des Pkws zu verraten. Da der Kläger daraufhin den Wagen mehrere Tage nicht nutzen konnte, verlangte er die Ausfallentschädigung.

Der BGH sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Im Gegenteil: Der Kläger sei verpflichtet, dem Betreiber des Supermarktes die Abschleppkosten zu erstatten.