Spenden für Hochwasseropfer auch ohne Quittung absetzbar
Berlin (dpa/tmn) - Im Mai hat das Hochwasser in Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien große Schäden hinterlassen. Bei solchen Naturkatastrophen ist die Spendebereitschaft häufig hoch. Der Vorteil: Der Fiskus beteiligt sich daran.
Kommt es zu großen Spendenaufrufen, will auch die Steuerbehörde der Hilfsbereitschaft nicht bürokratisch im Weg stehen. „Für den steuerlichen Spendenabzug und andere Maßnahmen zur Hilfe der Hochwasseropfer gibt es daher bestimmte Sonderregelungen, die den Spendenabzug vereinfachen“, erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Diese gelten für Spenden, die im Zeitraum vom 16. Mai bis 31. Dezember 2014 geleistet wurden oder werden.
Normalerweise muss der Steuererklärung eine Spendenbescheinigung beigefügt werden, aus der sich unter anderem die Höhe und der Zweck der Spende ergeben. Bei Spenden zur Linderung der Not in Katastrophenfällen lässt die Finanzverwaltung allerdings häufig Vereinfachungen zu. So gilt für alle Spenden für Hochwasseropfer der Balkan-Flut an die entsprechenden anerkannten Organisationen der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt: In diesem Fall reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Die Hilfsorganisationen sollen dadurch entlastet werden, um nicht unzählige Spendenquittungen ausstellen zu müssen.
Der vereinfachte Spendennachweis gilt zudem nicht nur bei Spenden an Hochwasseropfer. Auch bei Beträgen bis zu 200 Euro an andere als gemeinnützig anerkannte Vereine und Körperschaften kann der Nachweis durch Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts erbracht werden. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass so Spenden in Höhe von maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden können.