Das Umsatzsteuerrecht berücksichtigt die private Betriebs-Pkw-Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe. Problematisch ist diese Regelung vor allem für Kleinunternehmer, die bis zu einem Jahreseinkommen von 17 500 Euro von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Verwenden sie ihren Unternehmens-Pkw auch privat, kann die Kleinunternehmergrenze leicht überschritten werden, und der Steuerzahler verliert unter Umständen das Privileg der Umsatzsteuerbefreiung.
Allerdings ist es umstritten, ob Kleinunternehmer ihre Pkw-Nutzung auch tatsächlich berücksichtigen müssen. In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die private Verwendung eines Unternehmens-Pkw bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht zu berücksichtigen ist (Aktenzeichen: 5 K 5162/10).