Versicherungsschutz: Keine falschen Angaben machen

Hamburg (dpa/tmn) - Falsche Angaben zur Schadensursache kosten den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen: 306 O 251/08).

Dem Richterspruch zufolge gilt dies jedenfalls, wenn die Schadensursache für die Leistungspflicht der Versicherung von Bedeutung ist. In diesen Fällen dürfe sie zulasten des Kunden eine arglistige Täuschung unterstellen.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Hauseigentümers gegen seine Wohngebäudeversicherung ab. Der Kläger hatte die Regulierung eines Schadens an der Wasserleitung verlangt. Er hatte allerdings dafür gesorgt, dass aus dem Arbeitsbericht des Handwerkers die Schadensursache gestrichen wurde.

Der Kläger hatte es versäumt, die Leitung im Winter zu entleeren. Dadurch war es zu dem Leitungsschaden gekommen. Vor diesem Hintergrund wertete das Landgericht die falschen Angaben zur Schadensursache als Arglist, weil der Kläger Sorge gehabt habe, wegen seiner Nachlässigkeit den Versicherungsschutz zu verlieren. Dies habe zur Folge, dass die Versicherung zu keinen Leistungen verpflichtet sei.