Kontogebühren für Darlehenskonto unzulässig

Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen für ein Darlehenskonto keine Kontogebühren von Privatkunden verlangen. Solche Klauseln seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (7. Juni) in Karlsruhe (Aktenzeichen: XI ZR 388/10).

Kontogebühren für Darlehenskonto sind unzulässig, urteilte der BGH. Die Bank führe ein solches Konto ausschließlich für ihre eigene Buchhaltung, begründeten die Richter. Der Bankkunde werde durch seinen Kreditvertrag oder einen Zins- und Tilgungsplan informiert, von einem Darlehenskonto aber habe er nichts. Deswegen könne er auch nicht verpflichtet werden, dafür zu zahlen. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. In den beiden Vorinstanzen war er unterlegen und hatte am BGH Revision eingelegt.