Volkskrankheit: Damit Hilfe bei Demenz nicht am Geld scheitert

Private Vorsorge ergänzt das Betreuungsgeld der gesetzlichen Pflegekasse.

Düsseldorf. Demenz wird zur Volkskrankheit. In Deutschland werden im Jahr 2050 voraussichtlich 2,6 Millionen Menschen davon betroffen sein, doppelt so viele wie heute. Das geht aus einer Erhebung der Allianz Versicherung hervor. Die Krankheit wird auch zu einem finanziellen Problem, denn der Betreuungsbedarf der Betroffenen wird mit zunehmendem Krankheitszustand größer. Nicht immer gibt es Angehörige, die zur Seite stehen. Und selbst wenn es sie gibt, sind sie meist ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst überfordert. Dafür gibt es unterschiedliche Hilfsangebote.

Gesetzliche Pflegekasse: Sie gewährt Demenzkranken ein Betreuungsgeld, auch wenn sie noch keiner der Pflegestufen I bis III zugeordnet sind. Sie erhalten 100 Euro im Monat (Grundbedarf) bzw. 200 Euro (erhöhter Bedarf), je nach Grad der Demenz. „Das Geld wird nur nach Vorlage von Rechnungen für Betreuungsleistungen erstattet. Man kann nicht frei darüber verfügen“, sagt Heike Nordmann, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Hier ist vor allem die Hilfe von Ehrenamtlichen interessant, die über professionelle Dienstleister vermittelt werden (z.B. Kirchen, Alzheimergruppen, Wohlfahrtsverbände), da dies eine kostengünstige Form der Betreuung ist.

Pflegetagegeldversicherung: Zusätzliche private Vorsorge ist sinnvoll. Der Vorteil: Dieses Geld hat man zur freien Verfügung. Allerdings muss man eine neue Police abschließen, wenn man auf die Demenzleistung wert legt. Je nach Anbieter sind 100 Euro bis knapp über 1.000 Euro pro Monat vorgesehen. So leistet die Allianz im Tarif PZTBest 450 Euro im Monat. Das kostet rund 27 Euro im Monat (Mann, 45 Jahre) bzw. 45 Euro (Frau). Die R+V leistet denselben Betrag für einen Beitrag von rund 33 Euro (Mann) bzw. 51 Euro (Frau). Die UKV-Union gewährt 200 Euro im Monat bei 30 Euro Beitrag (Mann) bzw. 47 Euro (Frau). Eine gute Police sollte zusätzlich auch bei den niedrigen Pflegestufen I und II leisten.

Pflegerentenpolicen: „Diese Policen leisten in besseren Tarifklassen alle bei Demenz, nicht jedoch im Basisschutz“, sagt Stefan Schinnenburg, Geschäftsführer des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen. Die Leistung entspricht in ihrer Höhe meist der vereinbarten Leistung von Pflegestufe II. Die Policen entsprechen Kapitallebensversicherungen. Man erhält im Pflegefall eine garantierte Summe plus Überschusszahlungen. Allerdings gibt es auf die Höhe der Überschüsse bei Vertragsabschluss keine Garantie. In der Regel entfällt die Beitragszahlung, wenn man zum Pflegefall wird. Bei einer garantierten Rente von 1.000 Euro in Pflegestufe III und rund 700 Euro in Stufe II (auch Demenz), zahlt man im Modellfall oben zwischen 50 und 70 Euro im Monat (Mann) bzw. 70 bis 95 Euro (Frau).

Neue Wohnmodelle: Können Demenzpatienten nicht mehr alleine leben, gibt es statt des üblichen Heimplatzes neuerdings auch Hausgemeinschaften in der stationären Pflege oder Demenz-Wohngemeinschaften (WGs). „Dort können die Bewohner in kleinen Wohneinheiten innerhalb eines Pflegeheimkomplexes selbst ihr Alltagsleben gestalten“, sagt Heike Nordmann. In den WGs teilen sich Demenzpatienten einen ambulanten Pflegedienst, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen. Ansprechpartner für beide Wohnmodelle ist die Kommune oder auch die Pflegeberatung der jeweiligen Pflegekasse.