Vorsorgen mit einer Pflegezusatzversicherung

Berlin/Hamburg (dpa/tmn) - Pflegebedürftige brauchen nicht nur viel Zeit. Viele brauchen auch mehr Geld. Damit das nicht zu einem Problem wird, können Verbraucher mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen.

Aber welche Police ist die richtige?

Die Zahlen sind deutlich: Rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums derzeit auf Pflege angewiesen. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes könnte sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln. Grund: Immer mehr Menschen werden immer älter. Und mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden.

Für viele Betroffene ist das auch eine finanzielle Belastung. „Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Durchschnitt nur etwa die Hälfte der Kosten ab“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale in Hamburg. „Den Rest müssen die Versicherten selber bezahlen.“ Und das kann schnell teuer werden. Reichen Rente und Vermögen nicht aus, müssen die Angehörigen einspringen. Wer das verhindern möchte, kann mit einer Pflegezusatzversicherung privat vorsorgen.

„Eine Zusatzversicherung hat den Vorteil, dass die Kosten verteilt werden“, sagt Kranich. Die jetzt eingezahlten Beiträge würden später wieder ausgezahlt. „Für ein Ehepaar kann es durchaus sinnvoll sein, sich zusätzlich abzusichern“, sagt Isolde Bock, Beraterin in der Hamburger Verbraucherzentrale. „Denn auch bei einer stationären Pflege muss ja die Wohnung weiter bezahlt werden.“

Ab welchem Alter eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden sollte, ist unter Experten umstritten. „Es reicht, sich ab einem Alter von 50 Jahren mit diesem Thema zu beschäftigen“, sagt etwa Bock. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg rät hingegen, schon ab 40 Jahren darüber nachzudenken. „Wer erst mit 50 einsteigt, hat möglicherweise schon erste gesundheitliche Probleme.“ Folge: Die monatlichen Beiträge fallen deutlich höher aus.

In jedem Fall sollten Verbraucher die verschiedenen Möglichkeiten der Pflegezusatzversicherungen genau vergleichen, empfiehlt Rudnik. Denn nicht alle Varianten seien auch wirklich für jeden sinnvoll. Empfehlenswert seien Pflegetagessatz- und Pflegekostenversicherung, weniger sinnvoll seien Pflegerentenversicherungen.

Die Pflegekostenversicherung orientiert sich an der Praxis der Krankenversicherungen. Das heißt, erstattet werden alle tatsächlich entstandenen Pflegekosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind. Das Problem: „Versicherte müssen für jeden Posten eine Rechnung vorlegen“, sagt Rudnik. „Das kann im Einzelfall sehr aufwendig sein.“ Außerdem werde Hilfe von Familie oder Freunden oft nur gering oder gar nicht erstattet. Der Vorteil: Eine Kostenversicherung enthält immer eine Dynamik. Das heißt, sie passt sich an Kostensteigerungen an.

Nicht so bei der Pflegetagegeldversicherung: Hier wird eine vorher vereinbarte Geldsumme pro Tag ausgezahlt, unabhängig von den anfallenden Kosten. Der Vorteil: „Das Geld ist nicht gebunden“, sagt Bock. „Das heißt, Sie können davon auch pflegende Familienmitglieder bezahlen.“ Der Nachteil: Gegen Kostensteigerungen gibt es bei dieser Variante keine Absicherung. „Wollen Sie eventuell professionelle Hilfe einkaufen, kann das mit dem Tagesgeld eng werden“, sagt Rudnik.

Weniger empfehlenswert ist aus Sicht der Experten eine Pflegerentenversicherung. Sie sei eine undurchschaubare Kombination aus Versicherungsschutz und Sparvorgang, erklärt der Bund der Versicherten in einer Broschüre. „Das ist die mit Abstand teuerste Variante“, ergänzt Rudnik. Allerdings gibt es nach Ansicht der Stiftung Warentest hier auch Vorteile: Im Gegensatz zu Pflegetagegeldversicherungen greifen Pflegerentenversicherungen schon, wenn Versicherte dement werden, körperlich aber noch fit sind, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“.

Egal welche Variante bevorzugt werde, auf einige Punkte sollten Versicherte achten: Leistungen sollten nicht erst ab Pflegestufe III erbracht werden, sondern schon ab Pflegestufe I. Außerdem sollte die Versicherung die Einstufung der Krankenversicherung in die jeweilige Pflegestufe fraglos akzeptieren. Und der Vertrag sollte keine Wartezeit enthalten, also etwa erst drei Jahre nach Abschluss auch Leistungen gewähren.

Vor dem Unterschreiben einer Police sollten Versicherte zudem genau rechnen, rät Rudnik. Denn nicht immer sei eine Pflegezusatzversicherung auch wirklich nötig. Beispiel: Koste ein Pflegeheim für die Stufe III 3000 Euro, zahle die gesetzliche Pflegeversicherung etwas mehr als 1500 Euro. Liege die Rente bei rund 1000 Euro, bliebe eine tatsächliche Lücke von 500 Euro. Und die könne oft auch mit Erträgen aus einer Lebensversicherung geschlossen werden.