Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung gerichtlich überprüfbar

Halle/Saale (dpa/tmn) - Was tun, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge verlangt? Ein Kunde, der den Aufschlag nicht bezahlen wollte, hat jetzt vor Gericht zumindest einen Teilerfolg erstritten.

Gegen die von gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge können Versicherte klagen. Die Kontrolle der formellen Voraussetzungen und der Höhe der Zusatzbeiträge sei nicht den Aufsichtsbehörden vorbehalten, befand das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen.: L 10 KR 33/11 BER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Gericht könne aber nur eine willkürliche und sachfremde Prognose der Versicherung beanstanden.

Der Fall: Die Krankenkasse des Klägers führte einen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro monatlich ein. Der Versicherte verlangte von der Kasse einen Nachweis, dass dieser Zusatzbeitrag notwendig sei. Bis zur endgültigen Klärung weigerte er sich, dem Zahlungsverlangen nachzukommen. Außerdem wies der Kläger die Krankenasse auf Einsparmöglichkeiten hin.

Das Urteil: Eine Krankenkasse darf einen Zusatzbeitrag nur erheben, wenn sich für das laufende Geschäftsjahr ein Finanzdefizit abzeichne, erklärten die Richter. Dafür sei vorab eine Schätzung der Krankenversicherung erforderlich, die von den Gerichten überprüft werden dürfe. Einwände des Versicherten zu Einsparpotentialen würden aber nicht berücksichtigt. Das Gericht betonte zudem, dass eine wesentliche Voraussetzung für die Fälligkeit des Zusatzbeitrags die ordnungsgemäße Belehrung des Versicherten über das Sonderkündigungsrecht sei.