Geldgeschäfte: Neue Regeln für Banken und Anleger
Die Institute müssen ihre Beratungsgespräche mit Privatkunden protokollieren.
Düsseldorf. Unter dem Eindruck der Finanzkrise bemüht sich die Bundesregierung, die Qualität der Anlageberatung zu erhöhen. Deshalb gelten neue Regeln: Alle Banken müssen ihre Beratungsgespräche mit Privatkunden protokollieren. Worauf sollten Anleger achten?
Banken sind laut Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, ihre Anlageberatungsgespräche mit Privatkunden detailliert schriftlich festzuhalten. Das kostenlose Protokoll muss dem Kunden in aller Regel vor Abschluss einer Anlage ausgehändigt werden. Allerdings scheinen es die Banken mit der neuen Pflicht zum Protokoll nicht so genau zu nehmen, wie eine aktuelle Untersuchung von Stiftung Warentest zeigt.
Zwar gibt es keine einheitlichen Mustervorlagen, aber es gibt Mindestangaben, die das Protokoll per Gesetz enthalten muss. Dazu zählen Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche Situation des Kunden, seine Wünsche und die von der Bank ausgesprochenen Empfehlungen. Der Anlageberater muss das Protokoll unterzeichnen, eine Unterschrift des Kunden ist per Gesetz nicht vorgesehen. Manche Banken versuchen sie allerdings einzuholen, doch das sollte man verweigern. "Kunden sollten sich darauf nicht einlassen", rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Strittig ist, welchen Nutzen ein Protokoll hat. Das Bundesverbraucherschutzministerium geht davon aus, dass Verbraucher damit im Fall einer Falschberatung ein Beweismittel in der Hand halten. "Eine echte Beweislastumkehr wäre viel sinnvoller gewesen", meint dagegen etwa Anlegeranwalt Andreas Tilp.