Verträge: Noch mehr Rabatt-Arzneien
Viele Versicherte müssen sich an neue Medikamente gewöhnen. Das sollten sie wissen.
Düsseldorf. Viele gesetzliche Kassen dehnen ab dem 1.April ihre Rabatt-Verträge mit den Pharmafirmen auf weitere Wirkstoffe aus. Für die betroffenen Versicherten - vor allem für chronisch Kranke - bedeutet das: Sie müssen sich an das Präparat eines anderen Herstellers gewöhnen. Der Wirkstoff bleibt aber derselbe. Diese Rabatt-Arzneimittel haben laut Apothekerverband Vorrang vor anderen Präparaten. Aber was heißt das eigentlich?
Bei der AOK treten Rabattverträge für 80 zusätzliche Wirkstoffe in Kraft. Davon erhoffe man sich schon 2010 Einsparungen von 520 Millionen Euro. Nebeneffekt: Den rund 24 Millionen AOK-Versicherten bleiben Zusatzbeiträge vorerst erspart. Die Techniker Krankenkasse will über neue Rabattverträge bis zu 100 Millionen Euro sparen. Betroffen sind 89 Wirkstoffe, für die der Patentschutz abgelaufen ist. Andere Kassen werden nachziehen.
Ziel der Regelung ist, Kosten zu sparen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW stellen die Arzneimittelkosten einen großen Ausgabenblock für die Krankenkassen dar, der stetig ansteigt. Kassen können daher Rabattverträge mit Pharmafirmen abschließen - sie müssen es aber nicht. Bestehen solche Rabattverträge, dann sind Apotheker seit Frühjahr 2007 verpflichtet, diese Vereinbarungen auch zu berücksichtigen.
Nein. Laut Apothekerverband können Rabattverträge über alle Wirkstoffe vereinbart werden.
In der Regel kommt es nicht zu Problemen. In Einzelfällen können beispielsweise Allergiker neue Präparate nicht vertragen, weil zwar der Wirkstoff derselbe ist, aber das neue Präparat andere Zusatzstoffe enthält. Auch kann - in Einzelfällen - bei Patienten, die eine Vielzahl von Medikamenten einnehmen, die Gefahr von Wechsel- und Nebenwirkungen steigen. Zudem besteht bei älteren Versicherten die Gefahr, dass sie sich schlecht an neue Medikamente gewöhnen oder sie sogar bei der Einnahme mit anderen verwechseln.
Der Patient hat kein Wahlrecht. Allerdings haben Ärzte das Recht, bei medizinischen Bedenken ein anderes Präparat zu verschreiben. Der Apotheker muss sich an die Anweisung des Arztes halten.
Nein, der Patient kann durch Zuzahlungen nicht sein altes Medikament bekommen.
Er sollte sich vom Arzt und Apotheker gut über das neue Präparat informieren lassen und bei gesundheitlichen Problemen sofort den Arzt aufsuchen.
Ja. Krankenkassen können die Zuzahlung ermäßigen oder aufheben - sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
Die Möglichkeit besteht. Der Apotheker kann in diesem Fall ein Medikament eines anderen Herstellers abgeben.
Darüber wird Stillschweigen bewahrt. Laut AOK liegt der Preisnachlass bei etwa 23 Prozent des Apothekenverkaufspreises, beziehungsweise rund 35 Prozent des Herstellerabgabepreises.