Geldtipp: So können Mütter eine Kur beantragen
2,1 Millionen Frauen haben Anspruch, aber nur fünf Prozent nutzen diesen.
Düsseldorf. Ausreichend Schlaf, frische Luft, Gymnastik, medizinische Anwendungen, psychologische Begleitung - für viele Mütter hört sich das wie ein Traum an. "2,1 Millionen Mütter hätten gemäß ihrer gesundheitlichen Situation Anspruch auf eine Kur, aber nur fünf Prozent machen eine", sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. Wer im Sommer auf Erholungskurs steuern will, muss jetzt einen Antrag stellen.
Eine Mutter-Kind-Kur dauert drei Wochen. Die Mütter leben in dieser Zeit zusammen mit ihren Kindern - maximal 14 Jahre alt - in einer Kureinrichtung. Es gibt auch reine Mutter-Kuren für Mütter mit älteren Kindern. In Deutschland gibt es im Verbund Müttergenesungswerk 77 anerkannte Einrichtungen für Mütter mit Kindern und sieben reine Müttereinrichtungen. Daneben gibt es Kurhäuser von privaten Trägern. Ein solcher Genesungsaufenthalt wird von der Krankenkasse bezahlt. Die Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für die Mutter. Für Freizeitaktivitäten sollte man ein Taschengeld einplanen.
Bei einer Mutter-Kind-Kur geht es allein um den gesundheitlichen Zustand der Mutter. Meist kommen mehrere Beschwerden zusammen, die sich aus den Belastungen des Familienalltags und der Mutterrolle ergeben. Dazu gehören Rückenprobleme, Allergien oder Migräne sowie psychische Belastungen wie Depressionen, Schlaf- oder Angststörungen.
Erste Anlaufstellen sind die Beratungsstellen im Müttergenesungswerk bei den Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz). Ebenso kann der Hausarzt Ansprechpartner sein. Der Mediziner sollte mit der gesundheitlichen Situation der Patientin vertraut sein und einem Kuraufenthalt positiv gegenüber stehen. "Die Antragstellung ist eine Leistung, die von der Kasse vergütet wird", so Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung.
"Der Hauptgrund für Ablehnungen sind fehlende Formalien in Anträgen", sagt Holstein. "Es muss deutlich werden, dass ambulante Maßnahmen nicht ausreichen". Auch die Lebensumstände - finanzielle Sorgen, Scheidung, fehlende Kinderbetreuung - sollte man darlegen. Das Antragsprozedere dauert drei bis sechs Wochen.