Betreuer in Patientenverfügung bestimmen
Berlin (dpa/tmn) - Eine Patientenverfügung ist eine sinnvolle Sache. Sie ist jedoch nur der erste Schritt. Wichtig ist, in ihr einen Betreuer zu benennen. Warum das so wichtig ist, erfahren Verbraucher hier.
Bei einer Patientenverfügung sollte immer ein Bevollmächtigter bestimmt werden. Das rät die Notarkammer Berlin. Bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen dürfe ein Arzt sich nicht allein auf eine Patientenverfügung stützen. Laut Gesetz müsse er ein ausführliches Gespräch mit dem Bevollmächtigten des Patienten führen, erklärten die Juristen. Wurde niemand bevollmächtigt, werde ein Betreuer vom Gericht gestellt.
Der Betreuer sollte genau darüber informiert werden, wann welche lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind und wann nicht, empfehlen die Experten. Schließlich müsse er den Arzt von dem Willen des Patienten überzeugen. Vor größeren medizinischen Eingriffen könnten Patienten direkt mit dem Arzt über die Risiken sprechen. Dabei sollte auch die Patientenverfügung erörtert werden, um für den Betreuungsfall konkrete Weisungen zu erteilen.