Radeln: Nebeneinander fahren verboten

Für Fahrradfahrer gelten Regeln. Missachtet man sie, kann es Punkte geben.

Düsseldorf. Der Frühling dürfte auch die letzten Sportmuffel überzeugt haben, ihr Fahrrad aus dem Keller herauszuholen. Beim Radfahrvergnügen gilt es aber, wichtige Regeln zu beachten — sonst drohen Geldstrafen und sogar Punkte in Flensburg. Das gilt für Radfahrer, die etwa an der Ampel über Rot fahren.

Aber es gibt auch weniger offensichtliche Regeln. Nebeneinander fahren und dabei plaudern ist nämlich auch nicht erlaubt. Radfahrer müssen laut Straßenverkehrsordnung einzeln hintereinander fahren. „Nebeneinander fahren darf man nur, solange man niemanden stört“, sagt Bettina Cibulski vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC).

Radler müssen außerdem Radwege benutzen. „Aber nur wenn es ein Radwegeschild gibt“, sagt Cibulski. Andernfalls dürfen sie auf der Straße fahren. Eine Sonderregel besagt, dass ein schwer beschädigter Radweg nicht benutzt werden muss. Gefahren wird immer in Fahrtrichtung — „außer natürlich ein Schild regelt etwas anderes“, sagt Cibulski. „Geisterfahrer“ zahlen 15 Euro Strafe.

Auf den Gehweg ausweichen ist nicht drin — außer für Kinder: Bis acht Jahre müssen, bis zehn Jahre dürfen sie auf dem Gehweg fahren. „Wenn Eltern aber mit den Kindern unterwegs sind und sie besser beaufsichtigen können, wenn die Kleinen vor ihnen auf der Straße fahren, wird kaum ein Polizist ein Bußgeld fordern“, schätzt Bettina Cibulski.

Bei Kindern sehr beliebt: Den besten Freund einfach mal auf dem Gepäckträger ein paar Meter mitnehmen. Das ist aber nur erlaubt, wenn ein Kind unter sieben Jahren von einem mindestens 16-Jährigen mitgenommen wird — und in einem Kindersitz sitzt.

Ein bisschen Freiheit bleibt den Radfahrern: Sie dürfen entgegen der Richtung in Einbahnstraßen dann fahren, wenn dies durch ein Zusatzschild („Fahrrad frei“) erlaubt ist. Telefonieren ist strikt verboten, aber ist Musik hören erlaubt? Cibulski: „MP3-Player dürfen Radfahrer nur dann hören, wenn sie die Umgebung noch wahrnehmen.“

Eines bleibt Radfahrern aber erspart: Ein für viele lästiger, aber sicherer Helm. Eine Pflicht gibt es laut dem ADFC nur in Kroatien, Neuseeland und in Spanien.