Energieversorger pleite: Anspruch auf Schlussrechnung

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wenn der Energieversorger pleite geht, haben Kunden ein Recht auf eine Schlussrechnung. Aus ihr ergibt sich, wie viel Geld der Kunde möglicherweise vom Versorger noch bekommt, falls er seine Rechnung im Voraus bezahlt haben sollte.

Manche Kunden müssen eventuell auch Nachzahlungen leisten, etwa wenn ihre Abschlagszahlungen zu niedrig gewesen sind. Kürzlich meldete der Energieversorger Teldafax Insolvenz an.

Damit die Abrechnung möglichst genau erfolgen könne, sollte der Zählerstand abgelesen werden, empfiehlt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Allerdings reiche es auch, den ungefähren Zählerstand anzugeben. Der Netzbetreiber schätze dann den Verbrauch auf Grundlage der bisherigen Verbrauchsdaten. Die Daten sollten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Versorger mitgeteilt werden.

Eventuelle Forderungen könnten Kunden anmelden, sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde, erklärt Schröder. „Dafür hat man in der Regel mehrere Wochen Zeit.“ Geltend gemacht werden könnten die Ansprüche über amtliche Formulare, die dann an den Insolvenzverwalter geschickt werden müssten. „Das ist in der Regel einfach.“

Der Insolvenzverwalter treffe dann einheitliche Regelungen für diverse Verbrauchergruppen. Erstattet würden möglicherweise fünf bis zehn Prozent des Geldes, erklärt Schröder. „Wenn ihr Außenstand also bei 1000 Euro liegt, bekommen sie 50 bis 100 Euro.“ Eine Interessenvertretung im Insolvenzverfahren bräuchten Kunden daher nicht. Denn die Kosten dafür überstiegen meist den Betrag, der am Ende ausgezahlt werde.