Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt für entsprechende Maßnahmen Zuschüsse bis 6250 Euro. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition in Höhe von 2000 Euro. Anträge können ab sofort wieder gestellt werden. Gefördert werden zum Beispiel der Abbau von Schwellen, das Errichten von Rampen oder Treppenliften sowie ein entsprechender Umbau von Duschen und Bädern.
Im Jahr 2016 waren die Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 49 Millionen Euro bereits im Sommer aufgebraucht. Die KfW bewilligte anschließend keine Anträge mehr. 2017 stellt der Bund 75 Millionen Euro zur Verfügung und damit rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr.