Liquidator kümmert sich auch um Baumängel

Berlin (dpa/tmn) - Bauherr sein ist nicht leicht. Nicht jeder Mangel wird sofort erkannt. Zum Glück gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. Auf diese können sich Verbraucher auch berufen, wenn die Baufirma bis dahin bereits „in Liquidation“ ist.

Nicht jeden Mangel am Neubau erkennt man schon bei der Bauabnahme. Daher hat der Gesetzgeber privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab dem Moment der Abnahme eingeräumt, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Doch nach so langer Zeit kann es eine Baufirma schon mal nicht mehr geben - dann lohnt sich aber der Blick in das Handelsregister, rät der VPB. Steht bei einer GmbH der Vermerk „in Liquidation“, werden noch die laufenden Geschäfte abgewickelt. Dazu wird ein Liquidator bestellt - er ist auch für Hausbesitzer mit Beschwerden der Ansprechpartner.