Neuwert von zerstörtem Haus ersetzen lassen

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Wird ein Haus etwa bei einem Brand zerstört, erhalten Besitzer unter Umständen den Wiederaufbauwert von der Versicherung. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung zum sogenannten gleitenden Neuwert abgeschlossen hat.

Die Versicherung ersetzt den Neuwert des Gebäudes demnach nur, wenn es tatsächlich wieder errichtet wird, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in seinem Magazin „BdV-Info“. Dazu muss der Versicherte der Versicherung innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall belegen, dass das Gebäude mit Sicherheit wieder aufgebaut wird oder die zerstörten Teile wieder beschafft werden.

Errichtet der Eigentümer das Haus dann doch nicht, muss er nach Angaben des BdV den Anteil der Entschädigung zurückzahlen, der über dem Zeitwert des Gebäudes liegt. Weiß der Besitzer dagegen von vornherein, dass er das Haus nicht wieder aufbauen will, kann er das seiner Versicherung direkt mitteilen und erhält dann den Zeitwert des zerstörten Gebäudes zur freien Verfügung.