Urteil: Rasenroboter darf im Dauerbetrieb mähen
Siegburg (dpa/tmn) - Ein Rasenroboter darf durchaus den ganzen Tag über mähen. Allerdings ist ein solcher Dauereinsatz nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg hervorgeht.
So darf das Gerät bestimmte Lärmschutz-Grenzwerte nicht überschreiten und muss die geltenden Ruhezeiten einhalten. Das berichtet die „Neue juristische Wochenschrift“.
In dem verhandelten Fall hatte ein Eigentümer auf seinem Grundstück einen Rasenroboter zum Mähen eingesetzt. Das Gerät lief werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr den ganzen Tag, wurde aber zur Mittagsruhe zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr ausgeschaltet. Voll aufgeladen mähte der Roboter bis zu 75 Minuten lang, ging danach für 45 bis 60 Minuten an eine Ladestation und dann wieder an die Arbeit. Die Nachbarn fühlten sich dadurch gestört und wollten den Betrieb des Gerätes auf fünf Stunden pro Werktag begrenzen.
Ohne Erfolg: Der Rasenroboter ist auf dem Grundstück der Kläger nicht permanent zu hören, daher stellt dies nach Ansicht des Gerichts (Az.: 118 C 97/13) auch keine wesentliche Beeinträchtigung dar. Die Grenzwerte der TA Lärm werden zudem nicht überschritten. Da auch die üblichen Ruhezeiten eingehalten werden, müssten die Nachbarn den Betrieb des automatischen Rasenmähers dulden.