Läuse, Raupen und Co.: Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Braunschweig (dpa/tmn) - Hobbygärtner dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen verteilen - also nicht auf Hofeinfahrten, Garagenzufahrten, Stellplätzen sowie Wegen. Sonst droht ein Bußgeld, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Es rät außerdem:
Kauf: Die Mittel möglichst nur im Fachhandel und nach Beratung kaufen. Die Verkäufer sind zur Beratung sogar gesetzlich verpflichtet. Gut ist es, nicht nur die Schadsymptome an den Pflanzen möglichst genau zu beschreiben, sondern auch befallene Pflanzenteile mitzubringen.
Witterung: Die Mittel kommen möglichst nicht auf die Pflanzen, wenn Regen angesagt wird. Sie können sonst nicht genügend einwirken. Windstille ist gut, damit der Sprühnebel nicht abdriftet. Es ist am besten nicht wärmer als 25 Grad.
Dosierung: Möglichst nur die Menge ausbringen, die in der Gebrauchsanweisung angegeben ist. Zum einen hilft viel auch nicht mehr, und große Mengen schaden der Umwelt, der eigenen Gesundheit und sogar den behandelten Pflanzen.
Umweltschutz: Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass die Produkte nicht in den Wasserkreislauf geraten - also Abstand zu Gewässern und Regenabflüssen halten.
Kleidung: Um sich selbst zu schützen, sollten Hobbygärtner körperbedeckende Kleidung tragen. Festes Schuhwerk, Handschuhe sowie gegebenenfalls eine Schutzbrille und Kopfbedeckung sind außerdem sinnvoll. Den Sprühnebel nicht einatmen. Kontaminierte Haut und Kleidung gründlich reinigen.
Reste: Übriggebliebene Mengen dürfen nicht in den Abfluss oder in die Toilette geschüttet werden. Restmengen von Spritzlösungen notfalls im Verhältnis 1:1 verdünnen und auf den behandelten Gartenflächen verteilen. Leere Verpackungen ausspülen, solche mit dem Grünen Punkt ins Recycling geben. Alle anderen Behälter kommen in den Restmüll.