Jeder erhält neue Steuernummer
Finanzamt: Die Zahlen sollen bis Ende des Jahres an alle Bundesbürger verschickt sein. Lesen Sie hier, was sich ändert.
Düsseldorf. Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern per Post die neuen Steuer-Identifikationsnummern - kurz Steuer-ID. Damit folgt Deutschland dem Beispiel vieler Nachbarn in der EU und modernisiert das Besteuerungsverfahren. Da jeder Bundesbürger eine solche Nummer erhält, dauert die Versendung bis Ende dieses Jahres. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Die Steuer-ID besteht aus einem elfstelligen Zahlen-Code aus zehn Ziffern und einer Extra-Prüfzahl. In der Nummern-Kombination werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde und Sterbetag verschlüsselt. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert. Die Nummer bleibt der Person ihr Leben lang zugeordnet.
"Die Finanzämter wollen jeden Steuerpflichtigen steuerlich erfassen", sagt Claas Fuhrmann, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln. Mit den bisherigen Steuernummernsystemen sind Steuerpflichtige nicht eindeutig identifizierbar. So macht schon eine andere Schreibweise des Namens - zum Beispiel ,Ulrich’ statt ,Ullrich’ - eine eindeutige Identifikation unmöglich.
Das soll sich mit der neuen Nummer ändern. Die bleibt auch nach einem oder mehreren Umzügen oder bei Namensänderungen erhalten. Dadurch werde laut dem Bundesministerium für Finanzen Bürokratie abgebaut sowie Anträge und Steuererklärungen schneller bearbeitet. Auch Leistungsmissbrauch und Steuerbetrug könnten wirksamer bekämpft werden.
Fachanwalt Claas Fuhrmann rechnet nicht damit. Denn die Steuer-ID gilt zunächst nur für die Einkommenssteuer. Für alle anderen Steuerarten wie die Kfz- oder die Grundsteuer werden die bisherigen Steuernummern verwendet. Im Grunde ändert sich also nur die Nummer, nicht aber die Vorgehensweise bei der Steuererklärung.
"Das Problem ist, dass unter dem Zahlen-Code nicht alle Steuerarten vereinigt sind. In der Übergangszeit könnte es für den Steuerzahler deshalb eher aufwändiger werden", sagt Fuhrmann. Lediglich in einigen Sonderfällen könne die neue Nummer ein Vorteil sein - beispielsweise beim Umzug in ein anderes Bundesland. Dann könnte man schneller erfasst werden.
Die Daten werden so lange gespeichert, bis sie die Finanzbehörden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr brauchen. Sie werden 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht.
Nein. Er ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine Ausnahme stellen die Rentenversicherungsträger dar. Wer eine Rentebezieht, dessen Steuer-ID wird auch für die Übermittlung der Rentenbezüge verwendet. Bei einem Missbrauch von Fremdpersonen kann eine Geldbuße von bis zu 10000 Euro verhängt werden.
Bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden. Der Steuerzahler sollte dennoch in der Übergangszeit - also bis Ende des Jahres - die alte und neue Nummer angeben, damit die Umstellung in den Finanzämtern erleichtert wird. Wer noch keine neue Nummer erhalten hat, gibt seine bisherige Steuernummer an.
Hat die Behörde einen Überweisungsträger mit der bisherigen Steuernummer geschickt, sollte diese nicht durch die Steuer-ID ersetzt werden. Bei Online-Überweisungen sollen Bürger die Angaben zum Verwendungszweck übernehmen.
Falls in dem Schreiben, das jeder Bürger bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres erhält, Fehler vorhanden sind, muss sich der Betroffene an das Finanzamt wenden. Dazu findet er im Schreiben selbst eine Rücksendeadresse der für ihn zuständigen Behörde. Hier können die Daten korrigiert werden.
Unternehmer erhalten zusätzlich zur Steuer-ID eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer, die für betriebliche Steuern verwendet wird. Bis der Freiberufler diese erhält, kann er unter anderem für Umsatz- und Gewerbesteuer die bisherige Steuernummer benutzen.
Detaillierte Informationen gibt es im Internet oder beim steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805/437 83 837.