Kulanzregelung bei Verspätung der Bahn
Fahrgäste, die auf ihre Reise verzichten müssen, bekommen ihr Ticket erstattet.
Berlin. Im Fall von Zugverspätungen und Ausfällen wegen des für heute angekündigten Warnstreiks soll es Kulanzregelungen geben. Betroffene Fahrgäste können beispielsweise mit ihrer Fahrkarte jeweils mit dem nächsten Zug weiterfahren. Das gilt auch, wenn es ein IC oder ICE ist und sie ursprünglich ein Ticket gekauft hatten, das in diesen Zügen keine Gültigkeit hat. Darauf weist die Deutsche Bahn in Berlin hin.
Bei Fahrkarten, bei denen sich die Kunden auf einen bestimmten Zug festgelegt haben, ist die Bindung aufgehoben. Entsprechend dürfen auch Inhaber von einem Sparpreis-, Dauer-Spezial- oder einem Länder-Ticket ihre Bahnreise mit der nächstmöglichen Verbindung fortsetzen. Dabei ist es laut Bahn auch erlaubt, gegebenenfalls einen früheren Zug zu nutzen. Fahrgäste, die auf ihre Reise verzichten mussten, weil Züge ausgefallen oder verspätet gefahren sind, können sich Tickets und Reservierungen erstatten lassen.
Das ist kostenlos bis zum 15. Februar möglich. Erstattet werden zum Beispiel auch das Schönes-Wochenende-Ticket oder das Dauer-Spezial, die üblicherweise nicht zurückgegeben werden können. Zeitkarten der Deutschen Bahn werden anteilig erstattet, wenn der Zugverkehr in deren Geltungsbereich am Reisetag gestört war. Nicht möglich sind der Deutschen Bahn zufolge Erstattungen im Voraus.
Informationen über die möglichen Folgen des Warnstreiks auf den Bahnverkehr bietet die Deutsche Bahn telefonisch unter 08000/99 66 33 an. Die Hotline ist kostenlos. Im Internet sollen Hinweise zu möglichen Behinderungen und zu eventuellem Ersatzverkehr unter www.bahn.de/aktuell abrufbar sein.
Auch Passagiere der Lufthansa bekommen ihr Ticket kostenlos erstattet, wenn ihr Flug wegen der Warnstreiks gestern ausgefallen ist. Das teilte die Fluggesellschaft in Frankfurt mit. Bei ungenutzten Flugtickets erhalten Kunden den vollen Preis zurück. Sind Teilstrecken offen, wird das Ticket anteilig erstattet.
Hat der Flieger wegen des Streiks eine Verspätung von fünf Stunden oder mehr, dürfen Passagiere außerdem vom Flug zurücktreten. Dann erhalten sie die Ticketkosten ebenfalls zurück.